Anlage 1b
Anlage 1B.5.1
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LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TEXTILTECHNIK,
Ausbildungszweig Weberei und Spinnerei
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Wochenstunden *4) Lehr-
Klasse ver-
Pflichtgegenstände *3) Summe pflich-
1. 2. 3. tungs-
gruppe
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1 Religion ........................ 2 2 2 6 (III)
2 Deutsch ......................... 3 2 2 7 (I)
3 Lebende Fremdsprache (Englisch) . 2 2 - 4 (I)
4 Geschichte ...................... - 2 - 2 (III)
5 Geographie und Wirtschaftskunde . 2 - - 2 (III)
6 Wirtschaftliche Bildung,
Rechtskunde und Politische Bildung - 2 2 4 III
7 Leibesübungen ................... 2 2 2 6 (IVa)
8 Mathematik und angewandte 3 2 - 5 (I)
Mathematik ...................... 3 2 - 5 (I)
9 Chemie, angewandte Chemie und
Umwelttechnik ................... 2 1 - 3 II
10 Textverarbeitung ................ 2 - - 2 IVb
11 Maschinenkunde und
Elektrotechnik .................. 2 2 2 6 I
12 Textile Faserstoffe ............. 2 2 - 4 II
13 Bindungslehre, Dekomposition und
textile Warenkunde .............. 3 3 4 10 II
14 Entwurf- und Fachzeichnen ....... 2 - - 2 III
15 Technologie der Weberei und
Spinnerei ....................... 3 3 4 10 I
16 Technologie der Veredlung ....... - - 2 2 I
18 Werkstättenlaboratorium ......... - - 4 4 III
18 Werkstätte ...................... 10 15 16 41 (Va)
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Gesamtwochenstundenzahl ... 40 40 40 120
19 Pflichtpraktikum ................ mindestens vier Wochen vor
Eintritt in die letzte Klasse.
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Wochenstunden *4) Lehr-
Klasse ver-
Freigengenstände *3) Summe pflich-
1. 2. 3. tungs-
gruppe
---------------------------------------------------------------------
Stenotypie ........................ 2 2 - 4 (V)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... - - 2 2 (I)
Betriebswirtschaft ................ - - 2 2 II
Physik und angewandte Physik ...... 2 - - 2 (II)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... - - 2 2 (I)
Aktuelle Fachgebiete *1)
(. . .) ................ (bis zu) - 2 2 4 I bis VI
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Unverbindliche Übungen *3
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Leibesübungen ............ (bis zu) 2 2 2 (IVa)
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Förderunterricht *3)
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Deutsch ........................... *2) (I)
Lebende Fremdsprache (Englisch) ... *2) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ...................... *2) (I)
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*1) In Zeugnissen und anderen Amtsschriften ist in Klammern die genehmigte Bezeichnung des aktuellen Fachgebietes anzuführen.
*2) Bei Bedarf in jeder Klasse, in der der entsprechende Pflichtgegenstand vorgesehen ist, je 1 oder 2 Kurse zu jeweils höchstens 8 Unterrichtsstunden innerhalb möglichst kurzer Zeit (bis zu 3 Unterrichtsstunden pro Woche).
*3) Siehe Anlage 1B, Abschnitt Ia.
*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bzw. durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen der Schulbehörde erster Instanz sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Stundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Art. I § 2 Abs. 2 der Lehrplanverordnung sowie Anlage 1A, Abschnitt I, Unterabschnitt Ia.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1B.
III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1B.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1B.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE DEUTSCH LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch)
2. DEUTSCH
Siehe Anlage 1B.
3. LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
4. GESCHICHTE
Siehe Anlage 1B.
- 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
- Siehe Anlage 1B.
- 6. WIRTSCHAFTLICHE BILDUNG, RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
- Siehe Anlage 1B.
7. LEIBESÜBUNGEN
- Siehe Anlage 1B.
- 8. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit im Rechnen mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
- Algebra:
Zahlenbereiche, Gleichungen (Terme, lineare Gleichungen und Ungleichungen, Formelumwandlungen), Funktionen (Darstellung von Funktionen, lineare Funktionen), Addition und Subtraktion von Vektoren, Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnungen, Gleitkommazahlen, Zahlen begrenzter Genauigkeit, Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von Funktionstafeln).
Geometrie:
Planimetrie, Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
- Algebra:
Potenzen mit reellen Exponenten; quadratische Gleichungen; Potenz- und Wurzelfunktionen, Kreis- und Arkusfunktionen, Exponentialfunktionen und logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Trigonometrie des rechtwinkeligen Dreiecks; Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und Cosinussatzes; Oberflächen- und Volumsberechnungen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein. Insbesondere ist in der 1. Klasse auf das Erreichen der Rechensicherheit Wert zu legen. Die Absprache mit den Lehrern der theoretisch-technischen Pflichtgegenstände ist erforderlich, um die rechtzeitige Bereitstellung mathematischer Kenntnisse zu sichern.
In jeder Klasse drei einstündige Schularbeiten.
- 9. CHEMIE, ANGEWANDTE CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe und Gesetze der anorganischen Chemie beherrschen. Der Schüler soll Strukturen im Aufbau der anorganischen Werk- und Hilfsstoffe der Fachrichtung beschreiben können. Er soll den Aufbau, die Funktion und den Einsatz der im Fachgebiet verwendeten Stoffe sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Begriffe und Gesetze:
Atomaufbau und Periodensystem; chemische Bindung; Oxidationszahl; Protolyse; pH-Wert; Redoxreaktionen, Elektrolyse, Energieverhältnisse chemischer Reaktionen. Stöchiometrische Gesetze und einfache Berechnungen.
Anorganische Werk- und Hilfsstoffe:
Metalle, Halbmetalle, Nichtmetalle; Isolationsstoffe; Halbleiter.
Inerte Gase; Brennstoffgase.
Elektrochemie:
Redoxreihe, galvanische Zellen; Korrosion und Korrosionsschutz;
Galvanostegie.
- 2. Klasse (1 Wochenstunde):
- Kunststoffe:
Werkstoffeigenschaften und Anwendungen.
Umwelttechnik:
Luft-, Abwässer- und Bodenverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Sondermüll. Biologisch gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz. Feuerlöschmittel. Sozial- und wirtschaftspolitische Aspekte (Verursacherprinzip; Interessenkonflikte).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Fachrichtung. Aus methodischen Gründen erweist es sich als zweckmäßig, die erforderlichen Versuche vor allem in der 2. Klasse durch audio-visuelle Hilfsmittel zu unterstützen.
10. TEXTVERARBEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Text- und Dateibearbeitungsprogramme anwenden und die dazu erforderliche Hardware bedienen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Betriebssystem:
Programmaufruf, Dateibearbeitung, Datensicherung.
Anwenderprogramme:
Textverarbeitung; Kalkulation; Datenbanken. Dateierstellung und -bearbeitung
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis.
- 11. MASCHINENKUNDE UND ELEKTROTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll den Aufbau, die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gebräuchlichen Kraft- und Arbeitsmaschinen sowie die einschlägigen Vorschriften und Normen kennen. Er soll elektrotechnische und maschinenbauliche Aufgaben der Fachpraxis lösen können. Er soll die im Maschinenbau verwendeten Werkstoffe und ihre Eigenschaften kennen.
Der Schüler soll Skizzen, Werkzeichnungen und Schaubilder des Fachgebietes lesen und sachgerecht anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Elemente des Maschinenzeichnens:
Handhabung der Zeichengeräte, Normschrift, Zeichnen mit Bleistift, Zeichnungsnormen, Skizzen einfacher Normteile sowie von Bauteilen nach Vorlagen und Modellaufnahmen. Funktionsskizzen. Lesen von normgerechten Werkzeichnungen.
Werkstoffe:
Metalle und Nichtmetalle (Arten, Eigenschaften, Verwendung).
Maschinenelemente:
Verbindungselemente (Schrauben, Keile, Schweißverbindungen, Kleben).
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
- Maschinenelemente:
Achsen, Wellen und Lager; Triebwerkselemente (Räder und Kurbelgetriebe).
Mechanik:
Kräfte, Gleichgewicht, einfache Maschinen.
Nichttextile Betriebseinrichtungen:
Transport und Lagerwesen. Klimatisierung.
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
- Elektrische Anlagen:
Elektrische Versorgungseinrichtungen (Generator, Transformator, Leitungen, Schaltelemente). Antrieb von Textilmaschinen, Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen.
Schutzmaßnahmen:
Vorschriften, Normen.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf häufige Aufgaben der facheinschlägigen Praxis, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Die praktische Ausrichtung der Bildungs- und Lehraufgabe erfordert, daß das Zusammenwirken der mechanischen, elektrotechnischen und elektronischen Elemente im Entwurf und in der textilen Produktion besonders betont wird.
In der ersten Klasse beträgt das durchschnittliche Ausmaß der Zeichenübungen eineinhalb Wochenstunden.
12. TEXTILE FASERSTOFFE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Textilindustrie verarbeiteten Rohstoffe und Halbfabrikate, ihre Eigenschaften und Bedeutung für die Verarbeitung sowie ihren Einsatz und die damit verbundenen Kennzeichnungspflichten kennen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Natürliche Faserstoffe:
Gewinnung, Eigenschaften, Verarbeitung und Einsatz.
Vorschriften und Normen:
Textilkennzeichnung, Textilpflegekennzeichnung.
- 2. Klasse (2 Wochenstunden):
- Chemiefasern:
Erzeugung, Eigenschaften, Einsatz.
Fasermodifikation:
Mechanische und chemische Verfahren.
Mischungen:
Natürliche Faserstoffe und Chemiefasern.
Fasererkennung:
Mechanische und chemische Methoden.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Einsatz der Faserstoffe in der textilen Produktion, weshalb besonders auf den Stand der Fasertechnologie angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Der Einfluß der Fasereigenschaften auf das textile Endprodukt erfordert besonders die Darstellung der Wechselwirkung von Fasereigenschaften, Verarbeitungsmethoden und Verwendungszweck.
- 13. BINDUNGSLEHRE, DEKOMPOSITION UND TEXTILE WARENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Bindungs- und Mustermöglichkeiten kennen, benennen und graphisch darstellen können. Er soll vorgelegte Warenproben des Fachgebietes benennen und deren fertigungstechnische Daten angeben können.
Der Schüler soll die gebräuchlichen Möglichkeiten des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung bei der Entwicklung und Umsetzung von Mustern sowie bei der Kalkulation kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
- Textile Flächengebilde:
Einteilung, Eigenschaften.
Darstellung von Webwaren:
Gewebedraufsicht, Kett- Schußschnitt, Patrone.
Bindungen:
Grundbindungen (Leinwand, Köper, Atlas), abgeleitete Bindungen.
Dekomposition:
Kett- und Schußdaten, Bindung.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
- Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen einsystemiger Gewebe. Technische
Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.
Bindungen:
Einlagentechnik (Schaft- und Jacquardgewebe).
Dekomposition:
Gewebe in Einlagentechnik; fachtechnische Berechnungen.
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
- Warenkunde:
Produkt- und Handelsbezeichnungen mehrsystemiger Gewebe. Technische
Fasern. Technische und funktionelle Gewebe.
Bindungen:
Gebildtechniken, verstärkte Gewebe, Zwei- und Mehrlagengewebe, Frottierwaren, Dreher, Samte (Schaf und Jacquardtechnik).
Dekomposition:
Gewebe in Zwei- und Mehrlagentechnik, Frottierwaren, Dreher, Samte.
Produktionsplanung:
Erstellung von fertigungstechnischen Daten, Berechnung des Materialbedarfes, Planung des Maschineneinsatzes. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung (Musterentwicklung, Kalkulation).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion. Das Anlegen einer Mustersammlung mit ausgearbeiteten Dekompositionsdaten verbessert die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Entwurf- und Fachzeichnen" wichtig.
- 14. ENTWURF- UND FACHZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Entwürfe und Fachzeichnungen für die Herstellung der Produkte des Fachgebietes anfertigen können.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Entwurfzeichnung:
Rapporte, Symmetrie, Versetzen, Stürzen.
Patrone:
Patronenpapiere, Linien, Flächen, Darstellung von Bindungen,
Schattierungstechnik.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die wirtschaftliche und modische Bedeutung in der textilen Produktion.
Zur Herstellung von Querverbindungen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Absprache mit dem Lehrer des Pflichtgegenstandes „Bindungslehre, Dekomposition und Warenkunde" wichtig.
- 15. TECHNOLOGIE DER WEBEREI UND SPINNEREI
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll über Kenntnisse der Arbeitsvorgänge, Maschinen, Geräte und Hilfsmittel zur Herstellung von Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden verfügen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (3 Wochenstunden):
- Herstellung textiler Flächen:
Arbeitsvorgänge für die Faden- und Flächenherstellung. Arbeitsvorgänge und Maschinen in der Spinnerei und Weberei sowie in den dazugehörigen Vorwerken.
- 2. Klasse (3 Wochenstunden):
- Kurzfaserspinnerei:
Verfahren, Maschinen, Berechnungen.
Weberei:
Vorwerk (Kreuzspulen, Schußspulen, Schären, Zetteln, Schlichten, Einziehen). Bewegung der Kette (Bremsen, Regulatoren). Fachbildung (Exzenter, Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen).
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
- Langfaserspinnerei:
Verfahren, Maschinen, Berechnungen.
Elementenspinnverfahren:
Verfahren, Maschinen, Berechnungen.
Weberei:
Ladenbewegung, Schußeintrag (Schützen, Greifer, Projektil, Düsen),
Überwachung (Kette, Schuß, Funktionen).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der Praxis des Fachgebietes, weshalb besonders auf den Stand der Technik angepaßte Lehrinhalte zu achten sein wird. Insbesondere kommt dem Einsatz der Maschinen in anwendungstechnischer Sicht größeres Gewicht zu als der technologischen Detailfunktion.
- 16. TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
- Bleichen:
Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen
(Verfahren und Maschinen).
Färben:
Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).
Drucken:
Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck
(Verfahren und Maschinen).
Appretur:
Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.
- 16. TECHNOLOGIE DER VEREDLUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Verfahren der Textilveredlung kennen. Er soll Ausrüstungsverfahren nach den Kriterien der Tauglichkeit und Wirtschaftlichkeit beurteilen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
- Bleichen:
Vorbehandlung; oxidative und reduktive Bleiche; optisches Aufhellen
(Verfahren und Maschinen).
Färben:
Färben von Fasern, Garnen und textilen Flächengebilden (Verfahren und Maschinen).
Drucken:
Hand-, Sieb- und Maschinendruck; Direkt-, Ätz- und Reservedruck
(Verfahren und Maschinen).
Appretur:
Verfahren. Maschinen. Einfluß auf die Gebrauchseigenschaften.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der textiltechnischen Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Umweltbelastung.
- 17. WERKSTÄTTENLABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet üblichen Methoden bei der Planung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Fertigung einschließlich der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung durchführen und beurteilen können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (4 Wochenstunden):
- Stoffgebiet Qualitätskontrolle:
Bestimmung und Beurteilung von Faserstoffen, Bestimmung der Kennwerte von Fasern, Garnen, Zwirnen und textilen Flächengebilden. Mikroskopie, Fehlererkennung.
Stoffgebiet Planung:
Einsatz von Personal, Material und Maschinen, Erstellung von
Produktionsplänen.
Stoffgebiet angewandte elektronische Datenverarbeitung:
Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zur Unterstützung von Materialwirtschaft, Planung, Prozeß- und Produktüberwachung.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit der Anwendung der Verfahren in der Praxis des Fachgebietes. Die Messungen, Untersuchungen und Auswertungen bauen auf den in den theoretisch-technischen Unterrichtsgegenständen und im Pflichtgegenstand „Werkstätte" erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten auf.
Den Anforderungen der Praxis entsprechend, wird von den Schülern die Führung eines Übungsprotokolls und die Ausarbeitung eines Laboratoriumsberichtes verlangt.
18. WERKSTÄTTE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die im Fachgebiet verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Roh- und Hilfsstoffe kennen.
Der Schüler soll facheinschlägige Erzeugnisse nach Fachzeichnungen herstellen sowie facheinschlägige Tätigkeiten ausführen können. Er soll die Arbeitsgänge und Arbeitsergebnisse in exakter Fachsprache analysieren können. Der Schüler soll die einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (10 Wochenstunden):
- Grundausbildung:
Werkstättenbetrieb; Werkstättenordnung; Sicherheitsvorschriften, Unfallverhütung. Handhabung von Textilien (Fasern, Garne, Gewebe). Warten und Pflegen der Maschinen. Durchführen einfacher Reparaturen.
Spinnerei:
Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen.
Weberei-Vorwerk:
Spulen und Fadenreinigen auf teil- und vollautomatischen Maschinen.
Schaftweberei:
Herstellen einfacher Schaftgewebe. Einrichten des Webstuhles für einfache Bindungen (Handwebstuhl, mechanischer Webstuhl). Weben unter Berücksichtigung von Mustervarianten und modischen Belangen.
- 2. Klasse (15 Wochenstunden):
- Spinnerei:
Reinigen und Öffnen, Kardieren, Strecken und Doublieren, Vor- und Feinspinnen. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garnkennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Weberei-Vorwerk:
Herstellen von Kette und Schuß, Einziehen, Anknüpfen, Schlichten.
Schaftweberei:
Herstellen von glatten Schaftgeweben. Einstellen der Maschinen für die geforderten Gewebekennwerte. Warten und Pflegen der Maschinen, einfache Montagearbeiten. Herstellung einfacher Ersatzteile.
Arbeitsvorbereitung:
Einrichten der Spinn- und Webmaschinen. Artikelwechsel.
- 3. Klasse (16 Wochenstunden):
- Spinnerei:
Bedienen von Maschinen der Verzugs- und Teilungsspinnerei. Einstellen der Maschinen auf den zu verarbeitenden Faserstoff und die geforderten Garndaten. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen, Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Schaftweberei:
Herstellen von Schaftgeweben in der Buntweberei. Einstellen der Maschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,
Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Jacquardweberei:
Herstellen von Jacquardgeweben. Einstellen von
Jacquardwebmaschinen. Montagearbeiten, Herstellen von Ersatzteilen,
Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten.
Arbeitsvorbereitung:
Erarbeiten von Daten und Plänen für das Einrichten und Einstellen der Spinn- und Webmaschinen. Herstellen von Schaft- und Jacquardmaschinenkarten.
Didaktische Grundsätze:
Vor dem Beginn der einzelnen praktischen Arbeiten müssen die Schüler mit den Grundzügen des Aufbaues, den Funktionen, den Bauarten und der Bedienung der erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Einichtungen und Arbeitsbehelfe sowie mit den Eigenschaften der verwendeten Werk- und Hilfsstoffe, vor allem aber mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften vertraut sein. Die in der Allgemeinen Dienstnehmerschutzverordnung und Allgemeinen Maschinen-Schutzvorrichtungsverordnung sowie im Arbeitnehmerschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und beruflichen Erkrankungen sind den Schülern im Zusammenhang mit den Arbeitsvorgängen eingehend zu erläutern; ihre Beachtung ist den Schülern zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang ist die Abstimmung mit den Lehrern der theoretisch-technischen Unterrichtsgegenstände von besonderer Wichtigkeit. Die Gewandtheit in den Fertigkeiten wird vor allem durch allmähliche Anhebung des Schwierigkeitsgrades in den einzelnen Bereichen gefördert. In ähnlicher Weise wird die Selbständigkeit der Schüler durch allmähliche Verringerung der Anweisung für die einzelnen Arbeitsschritte erhöht.
Damit der Schüler mit der Werkstättenorganisation von Fertigungsbetrieben vertraut wird, erscheint es wichtig, daß die Werkstätte analog organisiert ist und der Schüler auch die organisatorischen Arbeiten vom Fertigungsauftrag bis zur Fertigungskontrolle kennenlernt. Der Praxisbezug wird durch Herstellen und Bearbeiten branchenüblicher Produkte mit Verkaufswert erhöht. Der Dokumentation über die durchgeführten Arbeiten dient ein von jedem Schüler geführtes Arbeitsprotokoll.
19. PFLICHTPRAKTIKUM
Siehe Anlage 1B.
B. FREIGEGENSTÄNDE
STENOTYPIE
Siehe Anlage 1B.
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch)
Siehe Anlage 1B.
BETRIEBSWIRTSCHAFT
Siehe Anlage 1B.
PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll Vorgänge beobachten und beschreiben sowie aus den Beobachtungsergebnissen physikalische Gesetzmäßigkeiten erkennen und erklären können.
Er soll in den für das Fachgebiet wichtigen Teilbereichen der Physik grundlegende Kenntnisse besitzen.
Lehrstoff:
- 1. Klasse (2 Wochenstunden):
- Allgemeine Physik:
Aufgabe und Arbeitsweise der Physik. Gesetzliche Maßeinheiten.
Internationales Einheitensystem (SI). Meßfehler.
Mechanik des Massenpunktes:
Kinematik (Geschwindigkeit, Beschleunigung, zusammengesetzte Bewegung). Dynamik (Trägheit, Kraft und Masse, die Newtonschen Axiome). Arbeit, Leistung, Energie, Impuls, Reibung. Erhaltungssätze.
Mechanik deformierbarer Körper:
Hydro- und Aerostatik (Druck, Schweredruck). Strömungen.
Temperatur und Wärme:
Temperaturmessung, Wärmeenergie.
Schwingungen:
Optik (Reflexion, Brechung). Akustik (Schallmessung).
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der Fachrichtung. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe bewährt sich das Ausgehen vom experimentellen Nachweis der physikalischen Zusammenhänge, gefolgt von der Erläuterung der gewonnenen Erkenntnisse an Beispielen aus dem Fachgebiet.
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll mathematische und statistische Methoden auf Aufgaben der technischen Unterrichtsgegenstände anwenden können.
Lehrstoff:
- 3. Klasse (2 Wochenstunden):
- Algebra:
Rechenoperationen mit Logarithmen. Quadratische Gleichung. Exponentialgleichungen, logarithmische Gleichungen. Lineare Gleichungssysteme bis zu 3 Variablen. Grafische Darstellung von Funktionen.
Statistik:
Mittelwert und Standardabweichung.
Geometrie:
Berechnung des Dreiecks mit Hilfe des Sinus- und des Cosinussatzes.
Didaktische Grundsätze:
Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben des Fachgebietes. Dementsprechend werden daher die Rechenbeispiele zu wählen sein.
Drei einstündige Schularbeiten.
AKTUELLE FACHGEBIETE
Siehe Anlage 1B.
C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
LEIBESÜBUNGEN
Siehe Anlage 1B.
D. FÖRDERUNTERRICHT
MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1B.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2025
Gesetzesnummer
10008594
Dokumentnummer
NOR12111882
alte Dokumentnummer
N6199656309J
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