Anlage1 NaehrkaseinV

Alte FassungIn Kraft seit 11.10.1996

ANHANG I

METHODEN FÜR DIE PROBENAHME VON KASEINEN UND KASEINATEN FÜR DIE MENSCHLICHE ERNÄHRUNG

Anlage1

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

II. METHODE – PROBENAHME VON KASEINEN UND KASEINATEN

  1. 1.Zweck und Anwendungsbereich
  1. Säurenährkaseinen,
  2. Labnährkaseinen,
  3. Nährkaseinaten.

    Siehe Ziffer 2 der Allgemeinen Bestimmungen.

    Grund der das Erzeugnis enthaltenden Behälter durchzudringen. Probenahmesonden, die der Beschreibung in Teil III zu diesem Anhang entsprechen.

    Siehe Ziffer 3 der Allgemeinen Bestimmungen.

    Es sind alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Aufnahme von Luftfeuchtigkeit durch den Inhalt des das Erzeugnis enthaltenden Behälters vor und während der Probenahme für die Analyse möglichst gering zu halten. Der Behälter für das Erzeugnis wird nach der Probenahme wieder sorgfältig verschlossen.

3.2.1. Probenahme für chemische Analyse

Die zu entnehmende Probemenge soll mindestens 200 g betragen.

Die saubere und trockene Probenahmesonde wird durch das Erzeugnis hindurchgeführt, erforderlichenfalls wird hierzu der Behälter geneigt oder auf die Seite gelegt. Die Öffnung der Sonde wird nach unten gerichtet, das Einführen soll gleichmäßig erfolgen. Wenn die Sonde den Boden des Behälters erreicht, wird sie um 180 Grad gedreht, wieder herausgezogen und der Inhalt in den Probenbehälter eingefüllt. Für die Menge von 200 g sind eine oder mehrere Entnahmen vorzunehmen. Sobald die genügende Probemenge gesammelt ist, wird der Probenbehälter sofort verschlossen.

3.2.2. Probenahme von kleinen Verkaufspackungen

Eine unbeschädigte, ungeöffnete Verkaufspackung wird zur Probenahme verwendet. Möglichst sind ein oder mehrere Verkaufspackungen derselben Partie oder derselben Kennzeichennummer zu nehmen, um eine Probe von mindestens 200 g zu erhalten.

Wenn es erforderlich ist, Instant-Eigenschaften zu bestimmen, ist dieses Probenahmeverfahren stets anzuwenden.

3.2.3. Erhaltung, Lagerung und Beförderung der Probe

Siehe Ziffern 5 und 6 der Allgemeinen Bestimmungen.

III. SONDEN FÜR DIE PROBENAHME VON KASEINEN UND KASEINATEN

(Abmessungen in mm)

 

Typ A – lang

Typ B – kurz

Länge des Sondenblatts

800

400

Dicke des Metalls des Blatts

1 bis 2

1 bis 2

Innendurchmesser der Sonde an Spitze

18

32

Innendurchmesser der Sonde unter dem Griff

22

28

Schlitzweite an der Spitze,

4

20

Schlitzweite unter dem Griff

14

14

  1. 5.Hinweise zur Anwendung der Sonden5.1.In mehr oder weniger leicht fließende Pulver können die Sonden senkrecht eingeführt werden. Die Sonde vom Typ A wird vollständig durch Drehen gefüllt und kann senkrecht zurückgezogen werden.

Abbildung

SONDEN FÜR DIE PROBENAHME VON KASEINEN UND KASEINATEN

(Anm.: Abbildung ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: 548_1996_Abbildung 

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