Anlage1 BZGü-VO

Alte FassungIn Kraft seit

Anlage 1

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Sachgebiete der Prüfung

Anlage1

  1. 1. Schriftlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:
  1. a) Kalkulation für Kilometer- und Stundenleistung, Kostenstellenrechnung, Ermittlung des Kostendeckungsbeitrages und Indexberechnung;
  2. b) Angebots- und Rechnungswesen unter Berücksichtigung der einschlägigen Tarife und Tarifempfehlungen;

    Frachtbriefbestimmungen;

  1. c) Umsatzsteuer- und Straßenverkehrsbeitragsberechnung;
  2. d) Buchführung und Lohnverrechnung im Zusammenhang mit den angeführten Sachgebieten, Grundkenntnisse der Bilanzanalyse.
  1. 2. Mündlicher Teil, wobei die Sachgebiete entsprechend der Bewerbung für den Güternahverkehr oder den Güterfernverkehr anzupassen sind:
  2. 1. Recht:

    Für die Ausübung des Berufs erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:

  1. a) Sozialversicherungsrecht;
  2. b) Grundsätze des Zivilrechts und des Handelsrechts (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechts, des Frachtrechts, des Schadenersatzrechts und des Dienstnehmerhaftpflichtrechts);
  3. c) Beförderungsverträge (CMR);
  4. d) Grundsätze des Gesellschaftsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechts;
  5. e) Versicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeugbesitzers sowie des Frachtführers; Transportversicherung;
  6. f) Steuerrecht;
  7. g) Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechts, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften;
  1. 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
  1. a) Buchhaltung, Lohnverrechnung, Kalkulation sowie Angebots- und Rechnungswesen;
  2. b) Tarifvorschriften, Tarifempfehlungen und Handelsbräuche;
  3. c) Betriebsführung von Güterbeförderungsunternehmen;
  4. d) Marketing;
  5. e) Hilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG);
  6. f) Organisation der Kammern der gewerblichen Wirtschaft;
  7. g) Grundsätze der die Straßenverkehrsstatistik betreffenden Rechtsvorschriften;
  1. 3. Zugang zum Markt:
  1. a) gewerberechtliche Vorschriften des Güterbeförderungsgewerbes;
  2. b) Beförderungsdokumente;
  3. c) zuständige Behörden;
  1. 4. Technische Normen und technischer Betrieb:
  1. a) Fahrzeuggewichte und -abmessungen;
  2. b) Wahl des Fahrzeugs;
  3. c) Laden und Entladen der Fahrzeuge;
  4. d) die besondere Verantwortung des Frachtführers bei der Beförderung von:
  1. e) Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung von Fahrzeugen;
  1. 5. Straßenverkehrssicherheit:
  1. a) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den Straßenverkehr;
  2. b) Pflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeugbesitzers nach dem Kraftfahrrecht (KFG 1967, GGSt) und dem Straßenpolizeirecht (StVO 1960);
  3. c) Unfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen;
  1. 6. Zusätzliche Sachgebiete für den Güterfernverkehr:
  1. a) Wichtigste kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften ausländischer Staaten, soweit sie von österreichischen Regeln abweichen;
  2. b) Rechtsvorschriften über den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr wie:
  1. c) Allgemeine Grundsätze des Zollrechts und Zollvorschriften, insbesondere Begleitscheinverfahren, Zollvormerkverkehr, Carnet-TIR und gVV, Carnet-ATA;
  2. d) Kombinierter Verkehr Schiene - Straße mit seinen verschiedenen Techniken (Rollende Landstraße, Verkehr mit Anhängern, Sattelanhängern, Wechselaufbauten und Containern usw.) sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Binnen- und Hochseeschiffahrt);
  3. e) Verkehrsgeographie und Streckenplanung sowie den Bereich der Logistik.

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