Anhang XIX
Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes
Direktvergaben ......................................... 200 €
Direkte Zuschlagserteilungen (§ 132 Abs. 3, § 273
Abs. 3) im Oberschwellenbereich ........................ 600 €
Direkte Zuschlagserteilungen (§ 132 Abs. 3, § 273
Abs. 3) im Unterschwellenbereich ....................... 300 €
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im
Unterschwellenbereich
Bauaufträge ............................................ 400 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge .................... 300 €
Geistige Dienstleistungen .............................. 350 €
Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im
Unterschwellenbereich
Bauaufträge ............................................ 600 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge .................... 350 €
Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich
Bauaufträge ........................................... 2500 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge .................... 800 €
Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich
Bauaufträge ........................................... 5000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge ................... 1600 €
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