Anhang XIX BVergG

Alte FassungIn Kraft seit 20.11.2007

Anhang XIX

Gebühren für die Inanspruchnahme des Bundesvergabeamtes

Direktvergaben ......................................... 200 €

Direkte Zuschlagserteilungen (§ 132 Abs. 3, § 273

Abs. 3) im Oberschwellenbereich ........................ 600 €

Direkte Zuschlagserteilungen (§ 132 Abs. 3, § 273

Abs. 3) im Unterschwellenbereich ....................... 300 €

Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung im

Unterschwellenbereich

Bauaufträge ............................................ 400 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge .................... 300 €

Geistige Dienstleistungen .............................. 350 €

Nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung im

Unterschwellenbereich

Bauaufträge ............................................ 600 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge .................... 350 €

Sonstige Verfahren im Unterschwellenbereich

Bauaufträge ........................................... 2500 €

Liefer- und Dienstleistungsaufträge .................... 800 €

Sonstige Verfahren im Oberschwellenbereich

Bauaufträge ........................................... 5000 €

Liefer- und

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