Anhang X Kraftstoffverordnung 2012

Alte FassungIn Kraft seit 17.10.2014

Anhang X

Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt

  1. A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto
  1. CO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;

Herstellungsweg des Biokraftstoffs

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Ethanol aus Zuckerrüben

61%

52%

Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

32%

16%

Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

32%

16%

Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

45%

34%

Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

53%

47%

Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

69%

69%

Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

56%

49%

Ethanol aus Zuckerrohr

71%

71%

Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

Biodiesel aus Raps

45%

38%

Biodiesel aus Sonnenblumen

58%

51%

Biodiesel aus Sojabohnen

40%

31%

Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

36%

19%

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

62%

56%

Biodiesel aus pflanzlichen oder tierischem Abfallöl (*)

88%

83%

Hydriertes Rapsöl

51%

47%

Hydriertes Sonnenblumenöl

65%

62%

Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

40%

26%

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

68%

65%

Reines Rapsöl

58%

57%

Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

80%

73%

Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

84%

81%

Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

86%

82%

   

  1. B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen

Herstellungsweg des Biokraftstoffs

Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen

Ethanol aus Weizenstroh

87%

85%

Ethanol aus Abfallholz

80%

74%

Ethanol aus Kulturholz

76%

70%

Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

95%

95%

Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

93%

93%

Dimethylether (DME) aus Abfallholz

95%

95%

DME aus Kulturholz

92%

92%

Methanol aus Abfallholz

94%

94%

Methanol aus Kulturholz

91%

91%

Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Methanol

Wie beim Herstellungsweg für Methanol

   

  1. C. Methodologie
  1. 1. Die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Verwendung von Kraftstoffen, Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen werden wie folgt berechnet:

wobei

E

= Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs

eec

= Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe;

el

= auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen;

ep

= Emissionen bei der Verarbeitung;

etd

= Emissionen bei Transport und Vertrieb;

eu

= Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs;

esca

= Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken;

eccs

= Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid;

eccr

=.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid und

eee

= Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung.

Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt.

  

  1. 2. Die durch Kraftstoffe verursachten Treibhausgasemissionen E werden in gCO2jMJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.
  1. 3. Abweichend von Nummer 2 können für Kraftstoffe die in gCO2eq/MJ berechneten Werte so angepasst werden, dass Unterschiede zwischen Kraftstoffen bei der in km/MJ ausgedrückten geleisteten Nutzarbeit berücksichtigt werden. Derartige Anpassungen sind nur zulässig, wenn Belege für die Unterschiede bei der geleisteten Nutzarbeit angeführt werden.
  1. 4. Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:
  1. 5. Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:

CO2:

1

N2O:

296

CH4:

23

  

  1. 6. Die Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe (eec) schließen die Emissionen des Gewinnungs-oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Zertifizierte Reduktionen von Treibhausgasemissionen aus dem Abfackeln an Ölförderstätten in allen Teilen der Welt werden abgezogen. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau Schätzungen aus den Durchschnittswerten abgeleitet werden, die für kleinere als die bei der Berechnung der Standardwerte herangezogenen geografischen Gebiete berechnet wurden.
  2. 7. Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge geänderter Landnutzung (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:
  1. el = (CSR – CSA) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB(1)

________________

1 Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.

  1. el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse an CO2-Äquivalent pro Biokraftstoff-Energieeinheit);
  1. 8. Der Bonus von 29 gCO2eq/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche
  1. a) im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und
  2. b) unter eine der folgenden zwei Kategorien fällt:
  3. i) stark degradierte Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen,
  4. ii) stark verschmutzte Flächen.
  1. 9. Die in Nummer 8 Buchstabe b genannten Kategorien werden wie folgt definiert:
  1. a) „stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;
  2. b) „stark verschmutzte Flächen“ sind Flächen, die aufgrund der Bodenverschmutzung ungeeignet für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sind.
  1. 10. Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG , ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).
  1. 11. Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein.
  1. 12. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 6 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
  1. 13. Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe mit null angesetzt.
  1. 14. Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind.
  1. 15. Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und ersetzung (eccr) wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und anstelle des auf fossile Brennstoffe zurückgehenden Kohlendioxids für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen verwendet wird.
  1. 16. Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (eee) wird im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt. Für die Berücksichtigung dieses Elektrizitätsüberschusses wird davon ausgegangen, dass die Größe der KWK-Anlage der Mindestgröße entspricht, die erforderlich ist, um die für die Kraftstoffherstellung benötigte Wärme zu liefern. Die mit diesem Elektrizitätsüberschuss verbundene Minderung an Treibhausgasemissionen werden der Treibhausgasmenge gleichgesetzt, die bei der Erzeugung einer entsprechenden Elektrizitätsmenge in einem Kraftwerk emittiert würde, das den gleichen Brennstoff einsetzt wie die KWK-Anlage.
  1. 17. Werden bei einem Kraftstoffherstellungsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt.
  1. 18. Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + die Anteile von ep, etd und eee, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenerzeugnis erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenerzeugnissen zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.
  1. 19. Bei Biokraftstoffen ist für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 4 die fossile Vergleichsgröße EF der gemäß Richtlinie 98/70/EG gemeldete letzte verfügbare tatsächliche Durchschnitt der Emissionen aus dem fossilen Otto-und Dieselkraftstoffverbrauch in der Gemeinschaft. Liegen diese Daten nicht vor, so ist der Wert 83,8 gCO2eq/MJ zu verwenden.
  1. D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhaus-

gasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben

12

12

Ethanol aus Weizen

23

23

Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt

20

20

Ethanol aus Zuckerrohr

14

14

ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

Biodiesel aus Raps

29

29

Biodiesel aus Sonnenblumen

18

18

Biodiesel aus Sojabohnen

19

19

Biodiesel aus Palmöl

14

14

Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem (*) Abfallöl

0

0

Hydriertes Rapsöl

30

30

Hydriertes Sonnenblumenöl

18

18

Hydriertes Palmöl

15

15

Reines Rapsöl

30

30

Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

0

0

Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

0

0

Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

0

0

   

Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgas-

emissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben

19

26

Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

32

45

Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

32

45

Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

21

30

Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

14

19

Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

1

1

Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

15

21

Ethanol aus Zuckerrohr

1

1

ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

Biodiesel aus Raps

16

22

Biodiesel aus Sonnenblumen

16

22

Biodiesel aus Sojabohnen

18

26

Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

35

49

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

13

18

Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

9

13

Hydriertes Rapsöl

10

13

Hydriertes Sonnenblumenöl

10

13

Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

30

42

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

7

9

Reines Rapsöl

4

5

Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

14

20

Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

8

11

Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

8

11

   

Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben

2

2

Ethanol aus Weizen

2

2

Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt

2

2

Ethanol aus Zuckerrohr

9

9

ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

Biodiesel aus Raps

1

1

Biodiesel aus Sonnenblumen

1

1

Biodiesel aus Sojabohnen

13

13

Biodiesel aus Palmöl

5

5

Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

1

1

Hydriertes Rapsöl

1

1

Hydriertes Sonnenblumenöl

1

1

Hydriertes Palmöl

5

5

Reines Rapsöl

1

1

Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

3

3

Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

5

5

Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

4

4

   

Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgas-

emissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Zuckerrüben

33

40

Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

57

70

Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

57

70

Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage)

46

55

Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

39

44

Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

26

26

Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage)

37

43

Ethanol aus Zuckerrohr

24

24

ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Ethanol

 

Biodiesel aus Raps

46

52

Biodiesel aus Sonnenblumen

35

41

Biodiesel aus Sojabohnen

50

58

Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert)

54

68

Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

32

37

Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl

10

14

Hydriertes Rapsöl

41

44

Hydriertes Sonnenblumenöl

29

32

Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert)

50

62

Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle)

27

29

Reines Rapsöl

35

36

Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas

17

23

Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas

13

16

Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas

12

15

   

  1. E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh

3

3

Ethanol aus Holz

1

1

Ethanol aus Kulturholz

6

6

Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

1

1

Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

4

4

DME aus Abfallholz

1

1

DME aus Kulturholz

5

5

Methanol aus Abfallholz

1

1

Methanol aus Kulturholz

5

5

MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Methanol

 

   

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgas-

emissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh

5

7

Ethanol aus Holz

12

17

Fischer-Tropsch-Diesel aus Holz

0

0

DME aus Holz

0

0

Methanol aus Holz

0

0

MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Methanol

 

   

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh

2

2

Ethanol aus Abfallholz

4

4

Ethanol aus Kulturholz

2

2

Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

3

3

Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

2

2

DME aus Abfallholz

4

4

DME aus Kulturholz

2

2

Methanol aus Abfallholz

4

4

Methanol aus Kulturholz

2

2

MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Methanol

 

   

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Typische Treibhausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Standardtreibhausgas-

emissionen

(gCO2eq/MJ)

Ethanol aus Weizenstroh

11

13

Ethanol aus Abfallholz

17

22

Ethanol aus Kulturholz

20

25

Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz

4

4

Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz

6

6

DME aus Abfallholz

5

5

DME aus Kulturholz

7

7

Methanol aus Abfallholz

5

5

Methanol aus Kulturholz

7

7

MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen

Wie beim Herstellungsweg für Methanol“

 

   

Schlagworte

Abersetzung, Lebensmittel, Kraftstoff, Standardtreibhausemission, Standardtreibhausgasemission

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2018

Gesetzesnummer

20008075

Dokumentnummer

NOR40165078

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