Anhang X
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und des entsprechenden Vergleichswerts für fossile Brennstoffe zum Treibhauseffekt
- A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Netto
- – CO 2-Emissionen infolge von Landnutzungsänderungen;
Herstellungsweg des Biokraftstoffs | Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen | Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen |
Ethanol aus Zuckerrüben | 61% | 52% |
Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) | 32% | 16% |
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 32% | 16% |
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) | 45% | 34% |
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 53% | 47% |
Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 69% | 69% |
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 56% | 49% |
Ethanol aus Zuckerrohr | 71% | 71% |
Ethyl-Tertiär-Butylether /ETBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
Tertiär-Amyl-Ethyl-Ether /TAEE) Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
Biodiesel aus Raps | 45% | 38% |
Biodiesel aus Sonnenblumen | 58% | 51% |
Biodiesel aus Sojabohnen | 40% | 31% |
Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) | 36% | 19% |
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) | 62% | 56% |
Biodiesel aus pflanzlichen oder tierischem Abfallöl (*) | 88% | 83% |
Hydriertes Rapsöl | 51% | 47% |
Hydriertes Sonnenblumenöl | 65% | 62% |
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) | 40% | 26% |
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) | 68% | 65% |
Reines Rapsöl | 58% | 57% |
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas | 80% | 73% |
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas | 84% | 81% |
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas | 86% | 82% |
- (*) Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002, ABl. L Nr. L 300 vom 14.11.2009 S. 1, zuletzt berichtigt durch ABl. Nr. L 348 vom 04.12.2014 S. 31 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.
- B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren, bei Herstellung ohne Netto-CO2-Emission infolge von Landnutzungsänderungen
Herstellungsweg des Biokraftstoffs | Typische Werte für die Minderung von Treibhausgasemissionen | Standardwerte für die Minderung von Treibhausgasemissionen |
Ethanol aus Weizenstroh | 87% | 85% |
Ethanol aus Abfallholz | 80% | 74% |
Ethanol aus Kulturholz | 76% | 70% |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz | 95% | 95% |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz | 93% | 93% |
Dimethylether (DME) aus Abfallholz | 95% | 95% |
DME aus Kulturholz | 92% | 92% |
Methanol aus Abfallholz | 94% | 94% |
Methanol aus Kulturholz | 91% | 91% |
Methyl-Tertiär-Butylether (MTBE), Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Methanol | Wie beim Herstellungsweg für Methanol |
- C. Methodologie
- 1. Die Treibhausgasemissionen bei der Herstellung und Verwendung von Kraftstoffen und Biokraftstoffen werden wie folgt berechnet:
- E = eec + el + ep + etd + eu – esca – eccs – eccr – eee,
wobei | |
E | = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Kraftstoffs |
eec | = Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe; |
el | = auf das Jahr umgerechnete Emissionen aufgrund von Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen; |
ep | = Emissionen bei der Verarbeitung; |
etd | = Emissionen bei Transport und Vertrieb; |
eu | = Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs; |
esca | = Emissionseinsparung durch Akkumulierung von Kohlenstoff im Boden infolge besserer landwirtschaftlicher Bewirtschaftungspraktiken; |
eccs | = Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid; |
eccr | =.Emissionseinsparung durch Abscheidung und Ersetzung von Kohlendioxid und |
eee | = Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung. |
Die mit der Herstellung der Anlagen und Ausrüstungen verbundenen Emissionen werden nicht berücksichtigt. | |
- 2. Die durch Kraftstoffe verursachten Treibhausgasemissionen E werden in CO2-Äquivalent in g/MJ (Gramm CO2-Äquivalent pro Megajoule Kraftstoff) angegeben.
- 3. Abweichend von Nummer 2 können für Kraftstoffe die in die in CO2-Äquivalent in g/MJ berechneten Werte so angepasst werden, dass Unterschiede zwischen Kraftstoffen bei der in km/MJ ausgedrückten geleisteten Nutzarbeit berücksichtigt werden. Derartige Anpassungen sind nur zulässig, wenn Belege für die Unterschiede bei der geleisteten Nutzarbeit angeführt werden.
- 4. Die durch die Verwendung von Biokraftstoffen erzielte Einsparung bei den Treibhausgasemissionen wird wie folgt berechnet:
- EINSPARUNG = (EF – EB)/EF
- dabei sind:
- EB = Gesamtemissionen bei der Verwendung des Biokraftstoffs;
- EF = Gesamtemissionen des Komparators für Fossilbrennstoffe.
- 5. Die für die unter Nummer 1 genannten Zwecke berücksichtigten Treibhausgase sind CO2, N2O und CH4. Zur Berechnung der CO2-Äquivalenz werden diese Gase wie folgt gewichtet:
CO2: | 1 |
N2O: | 296 |
CH4: | 23 |
- 6. Die Emissionen bei der Gewinnung oder beim Anbau der Rohstoffe (eec) schließen die Emissionen des Gewinnungs- oder Anbauprozesses selbst, beim Sammeln der Rohstoffe, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Gewinnung oder zum Anbau verwendeten Chemikalien ein. Die CO2-Bindung beim Anbau der Rohstoffe wird nicht berücksichtigt. Zertifizierte Reduktionen von Treibhausgasemissionen aus dem Abfackeln an Ölförderstätten in allen Teilen der Welt werden abgezogen. Alternativ zu den tatsächlichen Werten können für die Emissionen beim Anbau Schätzungen aus den Durchschnittswerten abgeleitet werden, die für kleinere als die bei der Berechnung der Standardwerte herangezogenen geografischen Gebiete berechnet wurden.
- 7. Die auf Jahresbasis umgerechneten Emissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (el) werden durch gleichmäßige Verteilung der Gesamtemissionen über 20 Jahre berechnet. Diese Emissionen werden wie folgt berechnet:
- el = (CSR – CSA) × 3,664 × 1/20 × 1/P – eB(22)
dabei sind:
- el = auf das Jahr umgerechnete Treibhausgasemissionen aus Kohlenstoffbestandsänderungen infolge von Landnutzungsänderungen (gemessen als Masse (Gramm) an CO2-Äquivalent pro Energieeinheit (Megajoule) Biokraftstoff); „Kulturflächen“ (23) und „Dauerkulturen“ (24) sind als eine einzige Landnutzungsart zu betrachten;
- CSR= der mit der Bezugsfläche verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Die Referenzlandnutzung ist die Landnutzung im Januar 2008 oder 20 Jahre vor der Gewinnung des Rohstoffs, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist;
- CSA =.der mit der tatsächlichen Landnutzung verbundene Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit (gemessen als Masse (Tonnen) an Kohlenstoff pro Flächeneinheit einschließlich Boden und Vegetation). Wenn sich der Kohlenstoffbestand über mehr als ein Jahr akkumuliert, gilt als CSA-Wert der geschätzte Kohlenstoffbestand pro Flächeneinheit nach 20 Jahren oder zum Zeitpunkt der Reife der Pflanzen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist;
- P = die Pflanzenproduktivität (gemessen als Energie des Biokraftstoffs pro Flächeneinheit und Jahr) und
- eB = Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ Biokraftstoff, wenn die Biomasse unter den in Nummer 8 genannten Bedingungen auf wiederhergestellten degradierten Flächen gewonnen wird
- 8. Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ wird gewährt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die betreffende Fläche
- a) im Januar 2008 nicht landwirtschaftlich oder zu einem anderen Zweck genutzt wurde und
- b) unter eine der folgenden zwei Kategorien fällt:
- i) stark degradierte Flächen einschließlich früherer landwirtschaftlicher Nutzflächen,
- ii) stark verschmutzte Flächen.
- Der Bonus von 29 CO2-Äquivalent in g/MJ gilt für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Umwandlung der Fläche in eine landwirtschaftliche Nutzfläche, sofern ein kontinuierlicher Anstieg des Kohlenstoffbestands und ein nennenswerter Rückgang der Erosion auf unter Z i fallenden Flächen gewährleistet werden und die Bodenverschmutzung auf unter Z ii fallenden Flächen gesenkt wird.
- 9. Die in Nummer 8 Buchstabe b genannten Kategorien werden wie folgt definiert:
- a) „stark degradierte Flächen“ sind Flächen, die während eines längeren Zeitraums entweder in hohem Maße versalzt wurden oder die einen besonders niedrigen Gehalt an organischen Stoffen aufweisen und stark erodiert sind;
- b) „stark verschmutzte Flächen“ sind Flächen, die aufgrund der Bodenverschmutzung ungeeignet für den Anbau von Lebens- und Futtermitteln sind.
- Dazu gehören auch Flächen, die Gegenstand eines Beschlusses der Kommission gemäß Artikel 18 Abs. 4 Unterabsatz 4 sind.
- 10. Für die Zwecke dieser Verordnung erfolgt die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands auf der Grundlage der von der Kommission auf der Basis von Band 4 der IPPC-Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare aus dem Jahr 2006 erstellten Leitlinien für die Berechnung des Bodenkohlenstoffbestands (Beschluss der Kommission 2010/335/EU über Leitlinien für die Berechnung des Kohlenstoffbestands im Boden für die Zwecke des Anhangs V der Richtlinie 2009/28/EG , ABl. Nr. L 151 vom 17.06.2010 S.19).
- 11. Die Emissionen bei der Verarbeitung (ep) schließen die Emissionen bei der Verarbeitung selbst, aus Abfällen und Leckagen sowie bei der Herstellung der zur Verarbeitung verwendeten Chemikalien oder sonstigen Produkte ein. Bei der Berücksichtigung des Verbrauchs an nicht in der Anlage zur Kraftstoffherstellung erzeugter Elektrizität wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionsintensität bei Erzeugung und Verteilung dieser Elektrizität der durchschnittlichen Emissionsintensität bei der Produktion und Verteilung von Elektrizität in einer bestimmten Region entspricht. Abweichend von dieser Regel gilt: Die Produzenten können für die von einer einzelnen Elektrizitätserzeugungsanlage erzeugte Elektrizität einen Durchschnittswert verwenden, falls diese Anlage nicht an das Elektrizitätsnetz angeschlossen ist.
- 12. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb (etd) schließen die beim Transport und der Lagerung von Rohstoffen und Halbfertigerzeugnissen sowie bei der Lagerung und dem Vertrieb von Fertigerzeugnissen anfallenden Emissionen ein. Die Emissionen beim Transport und Vertrieb, die unter Nummer 6 berücksichtigt werden, fallen nicht unter diese Nummer.
- 13. Die Emissionen bei der Nutzung des Kraftstoffs (eu) werden für Biokraftstoffe mit null angesetzt.
- 14. Die Emissionseinsparung durch Abscheidung und geologische Speicherung von Kohlendioxid (eccs), die nicht bereits in ep berücksichtigt wurde, wird auf die durch Abscheidung und Sequestrierung von emittiertem CO2 vermiedenen Emissionen begrenzt, die unmittelbar mit der Gewinnung, dem Transport, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Kraftstoff verbunden sind.
- 15. Die Emissionseinsparung durch CO2-Abscheidung und -ersetzung (eccr) wird begrenzt auf die durch Abscheidung von CO2 vermiedenen Emissionen, wobei der Kohlenstoff aus Biomasse stammt und anstelle des auf fossile Brennstoffe zurückgehenden Kohlendioxids für gewerbliche Erzeugnisse und Dienstleistungen verwendet wird.
- 16. Die Emissionseinsparung durch überschüssige Elektrizität aus Kraft-Wärme-Kopplung (eee) wird im Verhältnis zu dem von Kraftstoffherstellungssystemen mit Kraft-Wärme-Kopplung, welche als Brennstoff andere Nebenerzeugnisse als Ernterückstände einsetzen, erzeugten Elektrizitätsüberschuss berücksichtigt. Für die Berücksichtigung dieses Elektrizitätsüberschusses wird davon ausgegangen, dass die Größe der KWK-Anlage der Mindestgröße entspricht, die erforderlich ist, um die für die Kraftstoffherstellung benötigte Wärme zu liefern. Die mit diesem Elektrizitätsüberschuss verbundene Minderung an Treibhausgasemissionen werden der Treibhausgasmenge gleichgesetzt, die bei der Erzeugung einer entsprechenden Elektrizitätsmenge in einem Kraftwerk emittiert würde, das den gleichen Brennstoff einsetzt wie die KWK-Anlage.
- 17. Werden bei einem Kraftstoffherstellungsverfahren neben dem Kraftstoff, für den die Emissionen berechnet werden, weitere Erzeugnisse („Nebenerzeugnisse“) hergestellt, so werden die anfallenden Treibhausgasemissionen zwischen dem Kraftstoff oder dessen Zwischenerzeugnis und den Nebenerzeugnissen nach Maßgabe ihres Energiegehalts (der bei anderen Nebenerzeugnissen als Elektrizität durch den unteren Heizwert bestimmt wird) aufgeteilt.
- 18. Für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 sind die aufzuteilenden Emissionen eec + el + die Anteile von ep, etd und eee, die bis einschließlich zu dem Verfahrensschritt anfallen, bei dem ein Nebenerzeugnis erzeugt wird. Wurden in einem früheren Verfahrensschritt Emissionen Nebenerzeugnissen zugewiesen, so wird für diesen Zweck anstelle der Gesamtemissionen der Bruchteil dieser Emissionen verwendet, der im letzten Verfahrensschritt dem Zwischenerzeugnis zugeordnet wird.
- Im Falle von Biokraftstoffen werden sämtliche Nebenerzeugnisse, einschließlich nicht unter Nummer 16 fallender Elektrizität, für die Zwecke der Berechnung berücksichtigt, mit Ausnahme von Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen. Für die Zwecke der Berechnung wird der Energiegehalt von Nebenerzeugnissen mit negativem Energiegehalt auf null festgesetzt.
- Die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen von Abfällen, Ernterückständen wie Stroh, Bagasse, Hülsen, Maiskolben und Nussschalen sowie Produktionsrückständen einschließlich Rohglycerin (nicht raffiniertes Glycerin) werden bis zur Sammlung dieser Materialien auf null angesetzt.
- Bei Kraftstoffen, die in Raffinerien hergestellt werden, ist die Analyseeinheit für die Zwecke der Berechnung nach Nummer 17 die Raffinerie.
- D. Disaggregierte Standardwerte für Biokraftstoffe
- Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Zuckerrüben | 12 | 12 |
Ethanol aus Weizen | 23 | 23 |
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt | 20 | 20 |
Ethanol aus Zuckerrohr | 14 | 14 |
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
Biodiesel aus Raps | 29 | 29 |
Biodiesel aus Sonnenblumen | 18 | 18 |
Biodiesel aus Sojabohnen | 19 | 19 |
Biodiesel aus Palmöl | 14 | 14 |
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem (*) Abfallöl | 0 | 0 |
Hydriertes Rapsöl | 30 | 30 |
Hydriertes Sonnenblumenöl | 18 | 18 |
Hydriertes Palmöl | 15 | 15 |
Reines Rapsöl | 30 | 30 |
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas | 0 | 0 |
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas | 0 | 0 |
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas | 0 | 0 |
- (*)Mit Ausnahme von tierischen Ölen aus tierischen Nebenprodukten, die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 als Material der Kategorie 3 eingestuft werden.
Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Zuckerrüben | 19 | 26 |
Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) | 32 | 45 |
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 32 | 45 |
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) | 21 | 30 |
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 14 | 19 |
Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 1 | 1 |
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 15 | 21 |
Ethanol aus Zuckerrohr | 1 | 1 |
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
Biodiesel aus Raps | 16 | 22 |
Biodiesel aus Sonnenblumen | 16 | 22 |
Biodiesel aus Sojabohnen | 18 | 26 |
Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) | 35 | 49 |
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) | 13 | 18 |
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl | 9 | 13 |
Hydriertes Rapsöl | 10 | 13 |
Hydriertes Sonnenblumenöl | 10 | 13 |
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) | 30 | 42 |
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) | 7 | 9 |
Reines Rapsöl | 4 | 5 |
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas | 14 | 20 |
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas | 8 | 11 |
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas | 8 | 11 |
Disaggregierte Standardwerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Zuckerrüben | 2 | 2 |
Ethanol aus Weizen | 2 | 2 |
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt | 2 | 2 |
Ethanol aus Zuckerrohr | 9 | 9 |
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
Biodiesel aus Raps | 1 | 1 |
Biodiesel aus Sonnenblumen | 1 | 1 |
Biodiesel aus Sojabohnen | 13 | 13 |
Biodiesel aus Palmöl | 5 | 5 |
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl | 1 | 1 |
Hydriertes Rapsöl | 1 | 1 |
Hydriertes Sonnenblumenöl | 1 | 1 |
Hydriertes Palmöl | 5 | 5 |
Reines Rapsöl | 1 | 1 |
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas | 3 | 3 |
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas | 5 | 5 |
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas | 4 | 4 |
Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Zuckerrüben | 33 | 40 |
Ethanol aus Weizen (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) | 57 | 70 |
Ethanol aus Weizen (Braunkohle als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 57 | 70 |
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in konventioneller Anlage) | 46 | 55 |
Ethanol aus Weizen (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 39 | 44 |
Ethanol aus Weizen (Stroh als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 26 | 26 |
Ethanol aus Mais, in der Gemeinschaft erzeugt (Erdgas als Prozessbrennstoff in KWK-Anlage) | 37 | 43 |
Ethanol aus Zuckerrohr | 24 | 24 |
ETBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
TAEE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Ethanol |
|
Biodiesel aus Raps | 46 | 52 |
Biodiesel aus Sonnenblumen | 35 | 41 |
Biodiesel aus Sojabohnen | 50 | 58 |
Biodiesel aus Palmöl (Prozessbrennstoff nicht spezifiziert) | 54 | 68 |
Biodiesel aus Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) | 32 | 37 |
Biodiesel aus pflanzlichem oder tierischem Abfallöl | 10 | 14 |
Hydriertes Rapsöl | 41 | 44 |
Hydriertes Sonnenblumenöl | 29 | 32 |
Hydriertes Palmöl (Prozess nicht spezifiziert) | 50 | 62 |
Hydriertes Palmöl (Verarbeitung mit Methanbindung an der Ölmühle) | 27 | 29 |
Reines Rapsöl | 35 | 36 |
Biogas aus organischen Siedlungsabfällen als komprimiertes Erdgas | 17 | 23 |
Biogas aus Gülle als komprimiertes Erdgas | 13 | 16 |
Biogas aus Trockenmist als komprimiertes Erdgas | 12 | 15 |
- E. Geschätzte disaggregierte Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt waren
- Disaggregierte Standardwerte für den Anbau: „eec“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Weizenstroh | 3 | 3 |
Ethanol aus Holz | 1 | 1 |
Ethanol aus Kulturholz | 6 | 6 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz | 1 | 1 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz | 4 | 4 |
DME aus Abfallholz | 1 | 1 |
DME aus Kulturholz | 5 | 5 |
Methanol aus Abfallholz | 1 | 1 |
Methanol aus Kulturholz | 5 | 5 |
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Methanol |
|
- Disaggregierte Standardwerte für die Verarbeitung (einschl. Elektrizitätsüberschuss):„ep – eee“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgas-Emissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Weizenstroh | 5 | 7 |
Ethanol aus Holz | 12 | 17 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Holz | 0 | 0 |
DME aus Holz | 0 | 0 |
Methanol aus Holz | 0 | 0 |
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen |
|
- Disaggregierte Standardwerte für den Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C dieses Anhangs
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Weizenstroh | 2 | 2 |
Ethanol aus Abfallholz | 4 | 4 |
Ethanol aus Kulturholz | 2 | 2 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz | 3 | 3 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz | 2 | 2 |
DME aus Abfallholz | 4 | 4 |
DME aus Kulturholz | 2 | 2 |
Methanol aus Abfallholz | 4 | 4 |
Methanol aus Kulturholz | 2 | 2 |
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Methanol |
|
- Insgesamt für Anbau, Verarbeitung, Transport und Vertrieb
Herstellungsweg der Biokraftstoffe | Typische Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) | Standardtreibhausgasemissionen (CO2-Äquivalent in g/MJ) |
Ethanol aus Weizenstroh | 11 | 13 |
Ethanol aus Abfallholz | 17 | 22 |
Ethanol aus Kulturholz | 20 | 25 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Abfallholz | 4 | 4 |
Fischer-Tropsch-Diesel aus Kulturholz | 6 | 6 |
DME aus Abfallholz | 5 | 5 |
DME aus Kulturholz | 7 | 7 |
Methanol aus Abfallholz | 5 | 5 |
Methanol aus Kulturholz | 7 | 7 |
MTBE, Anteil aus erneuerbaren Quellen | Wie beim Herstellungsweg für Methanol“ |
|
________________________
22 Der durch Division des Molekulargewichts von CO2 (44,010 g/mol) durch das Molekulargewicht von Kohlenstoff (12,011 g/mol) gewonnene Quotient ist gleich 3,664.
23 Kulturflächen im Sinn der Definition des IPCC
24 Dauerkulturen sind definiert als mehrjährige Kulturpflanzen, deren Stiel normalerweise nicht jährlich geerntet wird (z. B. Niederwald mit Kurzumtrieb und Ölpalmen).
Schlagworte
Abersetzung, Lebensmittel, Kraftstoff, Standardtreibhausemission, Standardtreibhausgasemission
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2022
Gesetzesnummer
20008075
Dokumentnummer
NOR40229792
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