Anhang VII
Kerndaten
1. Abschnitt
Kerndaten für die Bekanntmachung
- 1. Kerndaten für die Bekanntmachung von zu vergebenden Konzessionen
- a) Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)
- b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 EGovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Konzessionsvergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)
- c) Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- d) Angabe, ob Angebote in elektronischer Form zu übermitteln sind (auch bei teilweise elektronischer Angebotsabgabe zu bejahen)
- e) gegebenenfalls URL auf Kommunikationsplattform
- f) URL auf Konzessionsunterlagen oder auf Informationen, wie Konzessionsunterlagen zur Verfügung gestellt werden (soweit bekannt)
- g) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile
- h) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)
- i) Art der Konzession (Bau- oder Dienstleistungskonzession)
- j) Bezeichnung der Konzession
- k) Kurze Beschreibung der Konzession
- l) NUTSCode des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung
- m) Angabe, ob Konzession in Lose aufgeteilt wird
- n) Laufzeit der Konzession (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)
- o) Angabe des geplanten Ausführungsbeginns (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)
- p) Angabe, ob die Konzession Unternehmen gemäß § 16 vorbehalten ist bzw. gemäß dieser Bestimmung im Rahmen von Programmen mit geschützten Beschäftigungsverhältnissen zu erbringen ist
- q) gegebenenfalls Angabe, ob das Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit besteht
- r) Kurze Beschreibung des Verfahrensablaufes
- s) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (TT/MM/JJJJ, hh:mm)
- t) Gegebenenfalls URL auf Widerruf
- u) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)
- v) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)
- w) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)
- 2. Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung
- a) Name des Auftraggebers (alle für das Verfahren verantwortlichen Auftraggeber und deren Informationen gemäß lit. b und c sind in den entsprechenden Kerndatenfeldern anzugeben)
- b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 EGovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Konzessionsvergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)
- b) Kontaktstelle des Auftraggebers (Name bzw. Bezeichnung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- c) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile
- d) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)
- e) Art der Konzession (Bau- oder Dienstleistungskonzession)
- f) Bezeichnung der Konzession
- g) NUTSCode des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung
- h) Kurze Beschreibung der Konzession
- i) Laufzeit der Konzession (in Monaten oder Tagen)
- j) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll
- k) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Konzessionsvergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung
- l) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)
- m) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)
- n) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)
(Anm.: 2. Abschnitt tritt mit 18.10.2018 in Kraft)
Schlagworte
Baukonzession
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Gesetzesnummer
20010294
Dokumentnummer
NOR40206689
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