Anhang
Spezifische Waren
Code der Kombinierten Nomenklatur | Beschreibung | Frequenz der Pflanzenschutzkontrollen in Prozent |
2514 00 00 | Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | 15 |
2515 | Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | 15 |
2516 | Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten | 15 |
6801 00 00 | Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer) | 15 |
6802 | Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt | 15 |
6803 00 | Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder Pressschiefer | 15 |
6907 | Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten, keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage, fertige Formstücke | 15 |
7210 | Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen | 15 |
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018
Gesetzesnummer
20010158
Dokumentnummer
NOR40200573
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