Anhang Verpackungsholz- Kontroll- Verordnung

Alte FassungIn Kraft seit 20.3.2018

Anhang

Spezifische Waren

Code der Kombinierten Nomenklatur

Beschreibung

Frequenz der Pflanzenschutzkontrollen in Prozent

2514 00 00

Tonschiefer, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

15

2515

Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein, mit einem Schüttgewicht von 2,5 oder mehr, und Alabaster, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

15

2516

Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten

15

6801 00 00

Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer)

15

6802

Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt

15

6803 00

Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer oder Pressschiefer

15

6907

Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten, keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnliche Waren auch auf Unterlage, fertige Formstücke

15

7210

Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen

15

   

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018

Gesetzesnummer

20010158

Dokumentnummer

NOR40200573

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