Anhang IX EU-JZG

Alte FassungIn Kraft seit 27.4.2012

Anhang IX

Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten

(Anm.: Anhang IX ist als PDF dokumentiert.)

Zusatzdokumente: I_134_2011_Anhang_IX 

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