Anhang III Lampen-Verbrauchsangabenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 10.9.1999

Anhang III

ENERGIEEFFIZIENZKLASSE

Die Energieeffizienzklasse einer Lampe wird wie folgt ermittelt:

Folgende Lampen sind in Klasse A einzustufen:

  1. –Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät (Lampen, die ein Vorschaltgerät oder ein anderes Gerätesystem benötigen, um an das Netz angeschlossen zu werden), wenn W ≤ 0,15 √ɸ + 0,0097 ɸ
    –Andere Lampen, wenn W ≤ 0,24 √ɸ + 0,0103 ɸ

    wobei Φ der Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) und W die Leistungsaufnahme der Lampe in Watt (W) ist.

Wird eine Lampe nicht in Klasse A eingestuft, so wird eine Referenzleistung WR wie folgt berechnet:

für lumen

 

0,2 ,

für lumen

   

wobei der Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) ist.

Daraufhin wird der Energieeffizienzindex EI wie folgt ermittelt:

wobei W die Leistungsaufnahme der Lampe in Watt (W) ist.

Die Energieeffizienzklasse wird dann entsprechend der nachstehenden Tabelle ermittelt:

Energieeffizienzklasse

Energieeffizienzindex E1

B

C

D

E

F

G

  

1. Z 1 der Druckfehlerberichtigung BGBl. II Nr. 310/2002 kann nicht eingearbeitet werden.

2. Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. II Nr. 204/2015, wurde berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am

11.10.2018

Gesetzesnummer

20000005

Dokumentnummer

NOR40034620

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