Anhang III
ENERGIEEFFIZIENZKLASSE
Die Energieeffizienzklasse einer Lampe wird wie folgt ermittelt:
Folgende Lampen sind in Klasse A einzustufen:
- –Leuchtstofflampen ohne integriertes Vorschaltgerät (Lampen, die ein Vorschaltgerät oder ein anderes Gerätesystem benötigen, um an das Netz angeschlossen zu werden), wenn W ≤ 0,15 √ɸ + 0,0097 ɸ
–Andere Lampen, wenn W ≤ 0,24 √ɸ + 0,0103 ɸwobei Φ der Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) und W die Leistungsaufnahme der Lampe in Watt (W) ist.
Wird eine Lampe nicht in Klasse A eingestuft, so wird eine Referenzleistung WR wie folgt berechnet:
wobei der Lichtstrom der Lampe in Lumen (lm) ist.
Daraufhin wird der Energieeffizienzindex EI wie folgt ermittelt:
wobei W die Leistungsaufnahme der Lampe in Watt (W) ist.
Die Energieeffizienzklasse wird dann entsprechend der nachstehenden Tabelle ermittelt:
1. Z 1 der Druckfehlerberichtigung BGBl. II Nr. 310/2002 kann nicht eingearbeitet werden.
2. Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. II Nr. 204/2015, wurde berücksichtigt.
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018
Gesetzesnummer
20000005
Dokumentnummer
NOR40034620
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