Anhang III
- Energieaudits für große Unternehmen haben folgenden Mindestkriterien zu entsprechen:
- a) Sie basieren auf aktuellen, gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch für alle eingesetzten Energieträger (zB Rechnungen vom Energiehändler), wobei die ausgewiesenen Mengen – sofern erforderlich – in energetische Einheiten umgerechnet werden müssen, und basieren – sofern vorhanden – auf Lastprofilen (für Strom) bzw. Zähleinrichtungen mit fernübertragbaren Energiewerten;
- b) Sie müssen wesentliche Energieverbrauchsbereiche gemäß lit. c bis lit. e aufzeigen. Um einen wesentlichen Energieverbrauchsbereich handelt es sich dann, wenn dieser mindestens 10% Anteil am Gesamtenergieverbrauch hat;
- c) Sie schließen im Fall gemäß lit. b eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 16247 1 oder entsprechenden Nachfolgenormen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (Gebäudebegehung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
- aa) Die Datenerhebung hat folgende Punkte zu umfassen:
- - Eigentumsverhältnisse- und Nutzervereinbarungen, Mietverträge;
- - Äußere Form des Gebäudes (zB L-Form, T-Form, H-Form);
- - Lageplan des Gebäudes bzw. der Gebäudegruppen (zB Orientierung des Gebäudes, Umfeld des Gebäudes);
- - Gebäudemaße bzw. Raumbuch;
- - Gebäudenutzung (zB Bürohaus, Produktionshalle);
- - Gebäudehülle (U-Werte von Bauteilen);
- - Technische Gebäudeausrüstung inkl. schematische Darstellungen, Regelschemen bzw. Einstellungen Daten zu Geräten (zB Heizung, Raumlufttechnik, Kühlung, Warmwasseraufbereitung, Wassersysteme für Sanitärbereiche, elektrische Systeme, Gebäudeleittechnik, Aufzüge, Sonnenschutzmaßnahmen, Solarthermie, PV, Kraft Wärme Kopplung);
- - Energieexport an Drittparteien;
- - Gesetzte energierelevante Maßnahmen im Bereich Gebäudeinstandhaltung;
- - Zielniveau der klimatischen Bedingungen im Inneren des Gebäudes (zB Innenraumtemperatur, Raumluftfeuchte, Belichtung, Beschattung);
- - Soweit vorhanden: Energieausweis und erstellte Energiezertifikate;
- - Programme zur Sensibilisierung der Nutzer bzw. eines relevanten Personenkreises.
- bb) Die Gebäudebegehung hat folgende Punkte zu umfassen:
- - Bewertung des tatsächlichen Niveaus jeder Leistung der Gebäudeversorgung wobei Alter, Speicherung und Verteilung sowie Emissionssystem und Steuerung zu berücksichtigen sind (zB Temperatur, Luftfeuchte, Grad der Beleuchtungsstärke);
- - Verständnis der treibenden Faktoren der Änderungen in den technischen Systemen, wie zB jahreszeitgebundene Anforderungen.
- cc) Im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen sind zumindest folgende Punkte zu behandeln:
- - Definition des geeigneten Niveaus für jede Leistung der technischen Gebäudeausrüstung;
- - Berücksichtigung der Wechselwirkung der technischen Gebäudeausrüstung mit der Gebäudehülle und der äußeren Umwelt;
- - Alter des Gebäudes sowie der technischen Systeme, deren Zustand und wie diese betrieben und instandgehalten werden;
- - Vergleich der Technik vorhandener Systeme und Anlagen mit den effizientesten, auf dem Markt verfügbaren Systemen und Anlagen.
- d) Sie schließen im Fall gemäß lit. b eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 162471, ÖN EN 162471 oder entsprechenden Nachfolgenormen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung und –analyse, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
- aa) Die Datenerhebung und -analyse muss folgende Punkte umfassen:
- - Herstellungsverfahren (technische Daten zu Produkt und Produktgüte, gegenwärtige Betriebsbedingungen betreffend Sollwerte) und zugehörige Nutzmittelprozesse (zB Dampf, Warmwasser, Druckluft, elektrische Antriebe, Wärmerückgewinnungsanlagen, Pumpen, Ventilatoren und Lüftungssysteme, Beleuchtung, IT Infrastruktur);
- - Weitere relevante Prozesse (zB Lagerung, Verpackung, Logistik, Büros, Forschungszentren, Laboratorien) und deren Nutzmittelprozesse;
- - Gegenwärtige Betriebsbedingungen (Sollwerte) von Nutzmittelprozessen;
- - Vorhandener Plan zur Datenmessung;
- - Spezielle Bedingungen und Beschränkungen für Prozess und Umwelt (zB ArbeitnehmerInnenschutzvorgaben);
- - Produktbezogene Energieleistungskennzahl(en);
- - Verteilung des Energieverbrauchs auf die einzelnen Prozesse;
- - Analyse der Energiebilanz des Standorts auf Grundlage der Energierechnungen und der hergestellten Warenmengen.
- bb) Der Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) muss beinhalten:
- - Zusätzliche Messungen, um die gegenwärtigen Betriebsbedingungen (Sollwerte) bei Nutzmittelprozessen und Herstellungsverfahren, sowie die Auswirkungen und den Energieeinsatz und Verbrauch zu bestätigen.
- cc) Im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen sind mindestens folgende Punkte zu behandeln:
- - Maßnahmen zur Verminderung oder Rückgewinnung der Energieverluste;
- - Austausch, Änderung oder Aufstockung der Ausrüstung;
- - Verbesserung des Energiemanagements: effizienterer Betrieb und fortlaufende Optimierung;
- - Verbesserte Instandhaltung;
- - Entwicklung von Programmen zur Verhaltensänderung;
- - Plan zur Datenmessung.
- e) Sie schließen im Fall gemäß lit. b eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Beförderungs- bzw. Transportprozessen ein. Hierbei haben sie, neben den Vorgaben aus der EN 16247-1, ÖN EN 162471 oder entsprechenden Nachfolgenormen, zusätzliche Anforderungen an die Datenerhebung, den Außeneinsatz (vor Ort Erhebung) und die Maßnahmenfestlegung zu erfüllen.
- aa) Die Datenerhebung muss folgende Punkte umfassen:
- - Energieverbrauch oder Betriebsstunden jedes Fahrzeugs während des vergangenen Jahres;
- - Kennzahl Personenverkehr: Anteil der jeweiligen Verkehrsträger an der Verkehrsleistung in % (Einheit Personenkilometer);
- - Kennzahl Güterverkehr: Anteil der jeweiligen Verkehrsträger an der Verkehrsleitung in % (Einheit: Tonnenkilometer);
- - Zusammensetzung der Flotte und der Fahrzeuge: Liste sämtlicher Fahrzeuge mit Angabe von Alter und technischen Hauptmerkmalen (zB höchstzulässiges Gesamtgewicht, Normverbrauch, Kraftstoffart, bei LKWs zusätzlich: Euroklasse und Motorgröße);
- - Potenzial zur Tourenoptimierung;
- - Ist der Transport oder ein Teil der Transportes ausgelagert: energierelevante Kriterien zur Vergabe der Transportleistung erheben;
- - Instandhaltungsprogramme, Prüflisten für Inspektion und Abnahme und Instandhaltungsaufzeichnungen;
- - Nachweisliche regelmäßige Lenkerschulungen oder Schulungen weiterer relevanter Personen zur Verminderung des Energieverbrauchs inkl. Wirkungsmonitoring (zB Spritspartrainings für Lenker, Reifendruckmessung beim Auftanken);
- - Energierelevante Beschaffungsvorgaben an Fahrzeuge;
- - Kennzahl(en) für Energieeffizienz im Bereich Transport (mind. betreffend Treibstoffverbrauch und CO2 Emissionen);
- - Energieeffizientes Dienstreisemanagement;
- - Mitarbeitermobilitätsmanagement.
- bb) Im Rahmen der Maßnahmenempfehlungen sind mindestens folgende Punkte zu behandeln:
- - Verbesserung des Instandhaltungsprogramms;
- - Energie- und CO2 relevante Beschaffungsvorgaben an Fahrzeuge;
- - Energie- und CO2 relevante Punkte bei der Vergabe von Transportleistungen;
- - Regelmäßige nachweisliche Lenkerschulungen;
- - Optimierung der Fahrtroutenplanung;
- - Reduktion von Emissionen und Energieverbräuchen;
- - Messung mittels energieeffizienten Kennzahlen;
- - Alternatives Dienstreisemanagement;
- - Alternatives Mitarbeitermobilitätsmanagement;
- f) Sie basieren nach Möglichkeit auf einer Lebenszyklus-Kostenanalyse anstatt auf einfachen Amortisationszeiten, um langfristige Einsparungen, Restwerte von langfristigen Investitionen und Abzinsungssätze zu berücksichtigen. Soweit möglich, müssen zur Berechnung der Energieeinsparlösungen dynamische Rechenverfahren (zB die Kapitalwert- oder Annuitätenmethode) herangezogen werden.
- g) Sie werden von Personen durchgeführt, die die in § 17 festgelegten Qualitätsstandards erfüllen.
- h) Sie sind verhältnismäßig und so repräsentativ, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen.
Schlagworte
Datenanalyse, Eigentumsvereinbarung, Beförderungsprozess, Kapitalwertmethode
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023
Gesetzesnummer
20008914
Dokumentnummer
NOR40164340
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