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Anhang II Vorübergehende Verwendung - Anlage über Zollpapiere (Anlage A)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.12.1994

Anhang II

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zu Anlage A

VORDRUCK DES CARNET CPD

Das Carnet CPD wird in englischer und französischer Sprache

gedruckt.

Die Ausmaße des Carnet CPD sind 21 x 29,7 cm

Der ausgebende Verband hat auf jedem Abschnitt seinen Namen und die Anfangsbuchstaben der internationalen Bürgschaftskette zu vermerken, der er angehört.

(Anm.: Formulare nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Dieses Carnet kann in den nachstehenden Ländern/Zollgebieten unter der Bürgschaft der nachstehenden Verbände verwendet werden:

(VERZEICHNIS DER LÄNDER/ZOLLGEBIETE UND ERMÄCHTIGTEN VERBÄNDE)

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