Anhang I Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Anhang I

Berechnung des Steuerbetrages

wobei

K9‘ = Kr + Kr r

K10= Kr + Kr 2 r

____________________________________________________________________________________

Um Negativsteuern zu verhindern, gilt:

Falls , wird diese Größe gleich null gesetzt.

Der erhöhte Steuerbetrag SB' errechnet sich wie folgt:

Falls sl ≥ 0.30 (d.h. 30 %) und:

falls 2 Mio. ≤ Kr < 4 Mio.,

dann gilt sl' = 0.32

falls 4 Mio. ≤ Kr < 6 Mio.,

dann gilt sl' = 0.34

falls 6 Mio. ≤ Kr < 8 Mio.,

dann gilt sl' = 0.36

falls 8 Mio. ≤ Kr,

dann gilt sl' = 0.38

  

Es gilt SB' = sl'Kr .

Artikel 7 Absatz 5 legt fest, dass die Einmalzahlung in Euro berechnet wird. Alle Beträge in diesem Anhang sind somit in Euro.

SB

Steuerbetrag

SB'

Erhöhter Steuerbetrag

s

Steuersatz (30 %)

sl

Steuerbelastung

sl'

Erhöhte Steuerbelastung

Kr

Relevantes Kapital

n

Anzahl Jahre der Bankbeziehung vor dem 31.12.2010, 0 ≤ n ≤ 8

Kb

Kapitalbestand am Ende des Jahres, in dem die Bankbeziehung eröffnet wurde. Für Bankbeziehungen, die vor dem 01.01.2003 eröffnet wurden, ist der Kapitalbestand am 31.12.2002 maßgebend.

i

Jahr i, 1 ≤ i ≤ 10, wobei das Jahr 1 am 01.01.2003 beginnt

Ki

Kapitalbestand am Ende des Jahres i

K8

Kapitalbestand am Ende des achten Jahres (31.12.2010)

K10

Kapitalbestand am Ende des zehnten Jahres (31.12.2012)

K9', K10'

Fiktives Kapital am Ende des neunten (31.12.2011), resp. des zehnten Jahres (31.12.2012)

R

Rendite (3 % per annum)

Smin

Minimalsteuersatz (15 %)

Rückflüsse

Zuflüsse in den Jahren 9 und 10, welche Abflüsse in den Jahren 1–8 kompensieren

  

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004, image005, image006, image007

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)