Anhang I
Für die Erhebungseinheiten gemäß § 3 Abs. 1 sind folgende Merkmale zu erheben:
- 1. Allgemeines:
- a) Name
- b) Anschrift
- c) Haupttätigkeit
- d) Forschungstätigkeit
- e) Inhaber oder verantwortlicher Leiter
- f) Anzahl der Beschäftigten (Stand am 31. Dezember des Berichtsjahres), getrennt nach dem Geschlecht
- g) Umsatz
- 2. Interne FE-Ausgaben (Intramurale FE-Ausgaben):
- a) Personalausgaben
- b) andere laufende Sachausgaben
- c) Investitionsausgaben für Anlagen und Ausstattung
- d) Investitionsausgaben für Gebäude und Grundstücke
- e) Interne FE-Ausgaben gegliedert nach:
- i) Forschungsarten (Grundlagenforschung, angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung)
- ii) Produktgruppen
- iii) sozio-ökonomischen Zielsetzungen
- 3. Ausgaben für FE-Aufträge, die an inländische oder ausländische Einrichtungen außerhalb der Erhebungseinheit vergeben wurden (Extramurale FE-Ausgaben):
- a) an andere Unternehmen
- b) an Universitäts-/Hochschulinstitute/Fachhochschulen oder Fachhochschulstudiengänge oder einzelne Angehörige von solchen Einrichtungen
- c) an staatliche Einrichtungen
- d) an private Institutionen ohne Erwerbscharakter
- e) an kooperative FE-Einrichtungen
- f) an internationale Organisationen
- 4. Herkunft der finanziellen Mittel für FE:
- a) eigene Mittel
- b) Mittel von anderen inländischen und/oder ausländischen Unternehmen
- c) Mittel aus dem öffentlichen Sektor
- d) Mittel von der Europäischen Union
- e) Mittel aus dem privaten gemeinnützigen Sektor
- f) Mittel von internationalen Organisationen
- 5. FE-Personal:
- a) Zahl der Beschäftigten in FE, gegliedert nach Beschäftigtenkategorien (Wissenschaftler und Ingenieure, höherqualifiziertes nichtwissenschaftliches Personal, sonstiges nichtwissenschaftliches Personal), jeweils nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung und getrennt nach dem Geschlecht
- b) Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten für FE (Gesamtstunden im Berichtsjahr), gegliedert nach Beschäftigtenkategorien (Wissenschaftler und Ingenieure, höherqualifiziertes nichtwissenschaftliches Personal, sonstiges nichtwissenschaftliches Personal), jeweils nach der höchsten abgeschlossenen Ausbildung und getrennt nach dem Geschlecht
Schlagworte
Universitätsinstitut
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
20000087
Dokumentnummer
NOR40000777
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