Anhang I
- Die Maßnahmen in den im Folgenden angeführten Maßnahmenfeldern gelten nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinien gemäß § 27 in dem Umfang als Energieeffizienzmaßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 7, als sie nachweisliche, mess- oder schätzbare Verringerungen des Verbrauchs von Endenergie nach sich ziehen:
- 1. Wohn- und Tertiärsektor
- a) Energie-(effizienz)beratung und –analyse (zB Energieausweis, Antriebsoptimierung), Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder vergleichbare Managementsysteme;
- b) Heizung und Kühlung (zB Anlagen mit hohem Nutzungsgrad, hocheffiziente Wärmepumpen, neue Kessel mit hohem Wirkungsgrad, Einbau/Modernisierung von Fernwärme-/ Fernkältesystemen, Optimierung Regelungs- und Steuerungstechnik mittels selbsttätigen Fühl- und Regelelementen ohne Fremdenergie zB Thermostatventile, hocheffiziente Umwälzpumpen, bedarfsorientierte Temperaturregelung und Steuerung); Verstärkung solarer und geothermischer Primärenergieformen, Vermeidung und Verminderung von Verteilverlusten;
- c) Wärmedämmung und Belüftung (Niedrigenergie- und Passivhausstandard im Neubau; kontrollierte Be- und Entlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung; Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand wie zB Dach- und Fassadendämmung, Dämmung der obersten Geschoßdecke, Wärmeschutzverglasung);
- d) Warmwasser (zB Installation neuer Geräte, hocheffiziente Speicher, unmittelbare und effiziente Nutzung in der Raumheizung, Energiespararmaturen, Waschmaschinen; Fernwärme, solare Warmwasserbereitung), Rückgewinnung der Abwasserwärme;
- e) Beleuchtung (zB neue effiziente Leuchtmittel und Vorschaltgeräte, bedarfsorientierte Steuersysteme, gezielte Tageslichtnutzung);
- f) Kochen und Kühlen (zB neue energieeffiziente Geräte, Systeme zur Wärmerückgewinnung, Abschattung von Gebäuden zur Verringerung des Kühlbedarfs);
- g) sonstige Ausrüstungen und Geräte (zB Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, neue effiziente Geräte, bedarfsorientierte Steuerung für eine optimierte Energieverwendung, Minimierung der Energieverluste im Bereitschaftsmodus, Einbau von Kondensatoren zur Begrenzung der Blindleistung, verlustarme Transformatoren, primärseitige Schaltung, etc.);
- h) Einsatz erneuerbarer Energien in Haushalten und Gewerbe, wodurch die Menge der zugekauften Energie verringert wird (zB solarthermische Anwendungen, Erzeugung von Warmbrauchwasser, solarunterstützte Raumheizung und –kühlung, erneuerbare Fernwärme, Photovoltaik);
- i) Maßnahmen zur Verringerung der grauen Energie;
- j) Maßnahmen zur Verringerung des Personenverkehrs (Forcierung des öffentlichen Verkehrs, Wechsel der Antriebstechnik);
- k) Maßnahmen zur Reduktion des Stand-by Verbrauches;
- l) Smart home Anwendungen, zB Inhome-Displays;
- m) konkrete Projekte mit einschlägigen Sozialeinrichtungen und Schuldenberatungsstellen zur Bekämpfung von Energiearmut durch Energieeffizienzmaßnahmen (zB qualifizierte Energieberatung durch Berater mit sozialarbeiterischer Erfahrung oder Gerätetauschaktionen);
- n) Substitution von Energieträgern durch Nutzung von bisher nicht genutzter Abwärme;
- 2. Industriesektor
- a) Energie-(effizienz)beratung und –analyse (zB Energieausweis, Antriebsoptimierung), Energieaudits, Energiemanagementsysteme oder vergleichbare Managementsysteme, Einbau und Betrieb von Smart Metering;
- b) Messdienstleistungen, Erstellung von Messkonzepten zur Analyse des Energieverbrauchs bzw. Auslesung der Wärme- und Warmwasserverbräuche, Temperaturen;
- c) Fertigungsprozesse (zB effizienter Einsatz von Druckluft, Kondensat sowie Schaltern und Ventilen, Einsatz automatischer und integrierter Systeme, energieeffizienter Betriebsbereitschaftsmodus);
- d) Motoren und Antriebe (zB vermehrter Einsatz elektronischer Steuerungen, Regelantriebe, integrierte Anwendungsprogramme, Frequenzwandler, hocheffiziente Elektromotoren);
- e) Lüfter, Gebläse, Regelantriebe und Lüftung (zB neue hocheffiziente Geräte/Systeme, Einsatz natürlicher Lüftung, Leistungsanpassung, Wartungssystematik);
- f) Bedarfsmanagement (zB Lastmanagement, Regelsysteme für Spitzenlastabbau);
- g) Einsatz hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung;
- h) Maßnahmen in der Energiebereitstellungskette (zB Repowering oder Bau von Erzeugungsanlagen, Speichertechnologien, Einsatz hocheffizienter Pumpen, druckunabhängige, voreinstellbare Drosselorgane zum hydraulischen Abgleich, Rücklauftemperaturabsenkung in Fernwärmenetzen);
- i) Einbindung von Erneuerbaren Energien in die Energiebereitstellung (zB Windkraft, Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Wärmepumpen, Rückgewinnung von Prozesswärme und Einbindung zur Abdeckung des Wärmebedarfs am Standort, Rückgewinnung und energetische Nutzung biogener Reststoffe oder Abfälle);
- j) Rückgewinnung von Abwärme oder überschüssiger Prozesswärme und Lieferung an Betriebe in der Nachbarschaft, die damit einen Teil ihres Wärmebedarfs decken können;
- k) Einbindung von Abwärme oder überschüssiger Prozesswärme in lokale Nah- oder Fernwärmeversorgungsnetze, auch zur Kälteerzeugung;
- l) Heizung und Kühlung (zB Anlagen mit hohem Nutzungsgrad, hocheffiziente Wärmepumpen, neue Kessel mit hohem Wirkungsgrad, Einbau/Modernisierung von Fernwärme-/Fernkältesystemen, Optimierung Regelungs- und Steuerungstechnik, hocheffiziente Umwälzpumpen, bedarfsorientierte Steuerung); Verstärkung solarer und geothermischer Primärenergieformen, Vermeidung und Verminderung von Verteilverlusten;
- m) Beleuchtung und Lichtoptimierung (zB neue effiziente Leuchtmittel und Vorschaltgeräte, bedarfsorientierte Steuersysteme, gezielte Tageslichtnutzung, Lichtoptimierung in Hallen, Sportstätten, Weihnachtsbeleuchtungsservice);
- n) Brennwerttechnologie;
- o) Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauches bei Prozesskälte;
- p) Reduktion der Prozesswärme;
- q) alle gebäudebezogenen Maßnahmen der Z 1, soweit sie auf Betriebs- und Geschäftsgebäude des Industriesektors Anwendung finden;
- 3. Verkehrssektor
- a) Technische Möglichkeiten bei Kraftfahrzeugen (Einsatz verbrauchsarmer Fahrzeuge, Alternativantriebe wie zB Elektromobilität, Gewichtsreduktion, Vermeidung verbrauchssteigernder Zusatzausstattung, Verbrauchsmonitoring, Reifendruckreglersysteme, Leichtlauföle, etc.);
- b) Schaffung von attraktiver Infrastruktur, innovative Geschäftsmodelle, Nutzbremssysteme, etc.;
- c) Technische Möglichkeiten bei der Infrastruktur – Verkehrslenkung- und –steuerung und dergleichen (zB Routenplanung und Routenanpassung aufgrund aktueller Verkehrssituationen);
- d) Technische Möglichkeiten bei Tunnelanlagen – Tunnelthermie;
- e) Intelligente Speicher- und Nutzungskonzepte für E-Mobility;
- f) Fuhrparkumstellungen;
- g) Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger (Attraktivierung öffentlicher Verkehr, Parkplatzbewirtschaftung, Ausbau Radwegenetz, Tarif-Verbundsysteme, etc.);
- h) Ersatz innerbetrieblicher Gütertransporte durch Bandförderungen, Schächte etc.;
- i) Verringerung des Transportbedarfs (zB durch Dezentralisierung von Produktionskapazitäten);
- j) Zusammenlegung räumlich getrennter Verarbeitungsstufen;
- k) Verringerung der Energieintensität von Transporten zB durch Vermeidung von Leerfahrten, Steigerung der Auslastung von Fahrzeugen oder Einbindung der Eisenbahn- und der Binnenschifffahrt in die Logistik
- l) Raumplanerische Maßnahmen (Stellplatzregelungen, Unterstützung autofreies Wohnen, Infrastrukturmaßnahmen, Erschließungskonzepte, etc.);
- m) Begleitmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit (Mobilitätsmanagement in Betrieben und Gemeinden, Kennzeichnung des Energieverbrauchs von PKW, Sensibilisierung in Schulen, Kampagnen, Aktionstage, Spritspartrainings);
- 4. Sonstige und sektorübergreifende Maßnahmen
- a) Standards und Normen, die hauptsächlich auf die Erhöhung der Energieeffizienz von Erzeugnissen und Dienstleistungen, einschließlich Gebäuden, abzielen;
- b) Energieetikettierungsprogramme;
- c) Verbrauchserfassung, intelligente Verbrauchsmesssysteme, wie Einzelmessgeräte mit Fernablesung bzw. -steuerung, und informative Abrechnung, soweit hierzu nicht ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung besteht;
- d) Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Förderung der Anwendung energieeffizienter Technologien und/oder Verfahren;
- e) Brennwerttechnologie;
- f) Energiespeicher;
- g) Informationskampagnen, Aus- und Weiterbildung (zB Energiespar-Check), insbesondere branchenbezogene Awarenesskampagnen und Motivationsprogramme durch Fachorganisationen der Wirtschaftskammer;
- h) Abwärmenutzung;
- i) Regelmäßige Wartung und Service;
- j) Hydraulische Sanierung.
- 5. Übergeordnete Maßnahmen
- a) Vorschriften, Steuern und sonstige Abgaben, die eine Verringerung des Endenergieverbrauchs bewirken;
- b) gezielte Aufklärungskampagnen, die auf die Verbesserung der Energieeffizienz und auf energieeffizienzsteigernde Maßnahmen abzielen, insbesondere Maßnahmen zur Anpassung des Nutzerverhaltens an den tatsächlichen Bedarf.
Schlagworte
Fernsteuerung, Wohnsektor, Regelungstechnik, Fühlelement, Niedrigenergiestandard, Belüftungssystem, Dachdämmung, Wärmeverbrauch, Nahversorgungsnetz, Betriebsgebäude, Verkehrssteuerung, Speicherkonzept, Eisenbahnfahrt, Schulungsmaßnahme, Ausbildung
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2023
Gesetzesnummer
20008914
Dokumentnummer
NOR40164338
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