Anhang B WRG 1959

Alte FassungIn Kraft seit 11.8.2005

Anhang B

Inhalt der Bewirtschaftungspläne zu § 55c Abs. 2 WRG

A. Die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:

1. Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit.

Dies schließt Folgendes ein:

1.1. Oberflächengewässer:

Kartierung der Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper;

Kartierung der Ökoregionen und Oberflächenwasserkörpertypen im Einzugsgebiet;

Ermittlung von Bezugsbedingungen für die Oberflächenwasserkörpertypen;

1.2. Grundwasser:

Kartierung der Lage und Grenzen der Grundwasserkörper;

  1. 2. Zusammenfassung der signifikanten Belastungen und anthropogenen Einwirkungen auf den Zustand von Oberflächengewässern und Grundwasser, einschließlich

    Einschätzung der Verschmutzung durch Punktquellen;

    Einschätzung der Verschmutzung durch diffuse Quellen, einschließlich einer zusammenfassenden Darstellung der Landnutzung;

    Einschätzung der Belastung für deren mengenmäßigen Zustand, einschließlich Entnahmen;

    Analyse sonstiger anthropogener Einwirkungen auf deren Zustand;

  1. 3. Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete gemäß §§ 30d, 59b;
  2. 4. Karte der Überwachungsnetze gemäß §§ 59e, f und der

    bezughabenden Verordnungen einschließlich eine Darstellung der Ergebnisse der Überwachungsprogramme in Form einer Karte für den Zustand;

4.1. der Oberflächengewässer (ökologisch und chemisch);

4.2. des Grundwassers (chemisch und mengenmäßig);

4.3. der Schutzgebiete;

  1. 5. Eine Liste der Umweltziele für Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete;
  2. 6. Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse des Wassergebrauchs § 55d;
  3. 7. Zusammenfassung des Maßnahmenprogramms oder der Maßnahmenprogramme gemäß § 55f, Angaben dazu, wie die Ziele gemäß §§ 30a, c und d dadurch zu erreichen sind einschließlich jener Fälle, für die eine Ausnahme vom Umweltziel gemäß § 30e in Anspruch genommen wurden, samt Begründung;

7.1. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften;

7.2. Bericht über die praktischen Schritte und Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der Deckung der Kosten der Wassernutzung gemäß § 55e Abs. 1 Z 1;

7.3. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Erfüllung des § 55e Abs. 1 Z 2;

7.4. Zusammenfassung der Regelungen in Bezug auf die Entnahme oder Aufstauung von Wasser einschließlich Bezugnahme auf die Register und die Feststellung der Fälle, in denen Ausnahmen gemacht worden sind;

7.5. Zusammenfassung der Regelungen für Einleitungen über Punktquellen und sonstige Tätigkeiten mit Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper gemäß § 55e Abs. 1 Z 5;

7.6. Angabe der Fälle, in denen direkte Einleitungen in das Grundwasser nach § 32a genehmigt worden sind;

7.7. Zusammenfassung der Maßnahmen, die gemäß § 55e Abs. 1 Z 5 im Hinblick auf prioritäre Stoffe ergriffen worden sind;

7.8. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung der Folgen unbeabsichtigter Verschmutzungen;

7.9. Zusammenfassung der gemäß §§ 30e und f ergriffenen Maßnahmen für Oberflächenwasser oder Grundwasserkörper, die die in §§ 30a, c und d festgelegten Ziele nicht erreichen dürften;

7.10. Einzelheiten der ergänzenden Maßnahmen, die als notwendig gelten, um die festgelegten Umweltziele zu erreichen;

7.11. Einzelheiten der Maßnahmen zur Vermeidung einer Zunahme der Verschmutzung der Meeresgewässer;

  1. 8. Verzeichnis etwaiger detaillierterer Programme und Bewirtschaftungspläne für Flussgebietseinheiten, in denen besondere Teileinzugsgebiete, Sektoren, Aspekte oder Gewässertypen behandelt werden, sowie eine Zusammenfassung ihrer Inhalte;
  2. 9. Zusammenfassung der Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit (§§ 55i, j), deren Ergebnisse und der darauf zurückgehenden Änderungen des Plans;
  3. 10. Liste der zuständigen Behörden;
  4. 11. Anlaufstellen und Verfahren für die Beschaffung der Hintergrunddokumente und -informationen, insbesondere Einzelheiten der Kontrollmaßnahmen gemäß § 55e Abs. 4 in Verbindung mit § 133 Abs. 6, die gemäß §§ 59e und 59i erhoben worden sind.

B. Die erste und alle folgenden aktualisierten Fassungen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) für Einzugsgebiete enthalten folgende Angaben:

  1. 1. Zusammenfassung jeglicher Änderungen oder Aktualisierungen seit Veröffentlichung der vorangegangenen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) einschließlich einer Zusammenfassung der Überprüfungen gemäß §§ 30e, f, 104a;
  2. 2. Bewertung der Fortschritte zur Erfüllung der Umweltziele, einschließlich einer Darstellung der Überwachungsergebnisse für den Zeitraum des vorangegangenen Plans in Kartenform, und eine Begründung für das Nichterreichen eines Umweltziels;
  3. 3. Zusammenfassung und Begründung von Maßnahmen, die in einer früheren Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) vorgesehen waren, aber nicht in die Praxis umgesetzt wurden;
  4. 4. Zusammenfassung zusätzlicher einstweiliger Maßnahmen, die seit Veröffentlichung der vorherigen Fassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes (§ 55c) gemäß § 55f Abs. 8 verabschiedet wurden.

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