Anhang 7
INTERNATIONALER FÜHRERSCHEIN
- 1. Der Führerschein muß ein Heft im Format A 6 (148 x 105 mm, 5,82 X 4,13 Zoll) sein. Sein Umschlag ist grau, seine Innenseiten sind weiß.
- 2. Vorder- und Rückseite des ersten Umschlagblattes müssen den nachstehenden Musterseiten 1 und 2 entsprechen; sie sind in der Landessprache oder mindestens in einer der Landessprachen des Ausstellungsstaates zu drucken. Am Schluß der Innenseiten müssen zwei einander gegenüberliegende Seiten dem nachstehenden Muster 3 entsprechen und in französischer Sprache gedruckt sein. Die Innenseiten davon geben in mehreren Sprachen, darunter auf jeden Fall in Englisch, Russisch und Spanisch, die erste der erwähnten beiden Seiten wieder.
- 3. Eintragungen in Hand- oder Maschinenschrift in den Führerschein müssen in lateinischen Buchstaben oder in der sogenannten englischen Kursivschrift vorgenommen werden.
- 4. Die Vertragsparteien, die internationale Führerscheine ausstellen oder zu deren Ausstellung ermächtigen, deren Umschlagblatt in einer Sprache gedruckt ist, die weder Englisch noch Französisch, Russisch oder Spanisch ist, teilen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Übersetzung des Textes des nachstehenden Musters 3 in diese Sprache mit.
MUSTERSEITE 1
(Vorderseite des ersten Umschlagblattes)
_________________
1) Name und Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates nach Anhang 3.
2) Drei Jahre nach dem Ausstellungstag oder Tag des Erlöschens der Gültigkeit des nationalen Führerscheins, wobei der frühere Zeitpunkt maßgebend ist.
3) Unterschrift der ausstellenden Behörde oder des ausstellenden Verbandes.
4) Siegel oder Stempel der ausstellenden Behörde oder des ausstellenden Verbandes.
MUSTERSEITE 2
(Rückseite des ersten Umschlagblattes)
__________________
1) Hier ist der Name der Vertragspartei einzusetzen, wo der Besitzer seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
2) Raum für etwaige Eintragung der Liste der Vertragsstaaten.
MUSTER 3
(Linke Seite)
__________________
1) Hier können die Namen des Vaters oder des Ehegatten eingetragen werden.
2) Nicht auszufüllen, wenn der Geburtsort unbekannt ist.
3) Wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist, ist das ungefähre Alter am Tage der Austellung des Führerscheins anzugeben.
4) Siegel oder Stempel der ausstellenden Behörde oder des austellenden Verbandes. Dieses Siegel oder dieser Stempel wird nur gegenüber den Gruppen A, B, C, D und E angebracht, wenn der Besitzer zum Lenken von Fahrzeugen der betreffenden Gruppe berechtigt ist.
5) Z. B. „Muß Brille tragen“, „Nur gültig für das Lenken des Fahrzeuges Nr. ….“, „Vorbehaltlich der Ausrüstung des Fahrzeuges für das Lenken durch einen Beinamputierten“.
MUSTER 3
Rechte Seite
_______________________
6) Oder Daumenabdruck.
7) Name des Staates.
8) Siegel oder Stempel der Behörde, welche den Führerschein für ihr Hoheitsgebiet als ungültig erklärt hat. Falls der auf dieser Seite für die Ungültigkeitserklärungen vorgegebene Platz nicht ausreicht, können weitere auf der Rückseite eingetragen werden.
Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
