Anhang 6 Übereinkommen über den Straßenverkehr

Alte FassungIn Kraft seit 03.9.1993

Anhang 6

Nationaler Führerschein

  1. 1. Der nationale Führerschein hat die Form eines amtlichen Dokuments aufzuweisen.
  2. 2. Der Führerschein ist in der (den) Sprache(n) zu drucken, die die Behörde, die ihn ausstellt oder zu seiner Ausstellung ermächtigt ist, vorschreibt; er muß jedoch die französische Überschrift „Permis de conduire" tragen, mit oder ohne Übersetzung in andere Sprachen, sowie den Namen und/oder das Unterscheidungszeichen des Landes, in dem der Führerschein ausgestellt wird.
  3. 3. Eintragungen in den Führerschein müssen entweder nur in lateinischen Buchstaben oder der sogenannten englischen Kursivschrift vorgenommen oder so wiederholt sein.
  4. 4. Der Führerschein enthält folgende Eintragungen, denen die Nummern 1 bis 11 entweder voran- oder nachzustellen sind:
  1. 1. Name
  2. 2. Vornamen 1)
  3. 3. Geburtsdatum und -ort 2)
  4. 4. Wohnsitz 3)
  5. 5. Ausstellende Behörde
  6. 6. Datum und Ort der Ausstellung des Führerscheins
  7. 7. Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Führerscheins 4)
  8. 8. Nummer des Führerscheins
  9. 9. Unterschrift und/oder Stempel oder Siegel der ausstellenden Behörde
  10. 10. Unterschrift des Inhabers 5)
  11. 11. Fahrzeuggruppe(n) sowie jegliche Untergruppen, für die der Führerschein gilt, unter Angabe des Ausstellungsdatums und der Daten des Auslaufens der Gültigkeit für jede dieser Gruppen. Außerdem ist eine Fotografie des Inhabers auf dem Führerschein anzubringen. Es ist Sache der innerstaatlichen Rechtsvorschriften darüber hinausgehende Angaben festzulegen, die auf dem Führerschein aufscheinen sollen, ebenso wie das Format und das Material, auf dem der Führerschein gedruckt wird.
  1. 5. Die Fahrzeugklassen, für die der Führerschein gelten kann, sind folgende:
  1. 6. Die innerstaatlichen Rechtsvorschriften können zusätzliche Fahrzeuggruppen einführen, die nicht den oben angeführten Gruppen A bis E entsprechen, ebenso Untergruppen innerhalb von Klassen und Kombinationen von Fahrzeuggruppen, die im Führerschein klar bestimmt sein müssen.

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Anmerkungen:

1) Hier können die Namen des Vaters oder des Ehegatten eingetragen werden.

2) Wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist, ist das ungefähre Alter am Tage der Ausstellung des Führerscheins anzugeben. Wenn der Geburtsort nicht bekannt ist, freilassen. Der Geburtsort kann durch andere von den innerstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegte Angaben ersetzt werden.

3) Die Angabe des Wohnsitzes ist nicht verpflichtend.

4) Dies ist nicht verpflichtend, wenn die Gültigkeit des Führerscheins unbegrenzt ist.

5) Oder Daumenabdruck.

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