Anhang 4 Pflanzenschutzv 2011

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.2012

Anhang 4

Muster für die Kennzeichnung von Verpackungsholz

(Anm.: Anhang 4 ist als PDF dokumentiert.)

Die Novellierungsanweisung in der Novelle BGBl. II Nr. 371/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „3. In Anhang 4 hat das unterste Kennzeichnungsmuster dem in der Anlage zu dieser Verordnung abgebildeten Muster zu entsprechen“).

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 371/2012

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2020

Gesetzesnummer

20007450

Dokumentnummer

NOR40143207

Zusatzdokumente: Anhang 4 

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