Anhang 2 TKZVO 2009

Alte FassungIn Kraft seit 05.2.2011

Anhang 2

Ohrmarken- und Tätowierstempelmuster zur Schweinekennzeichnung

Abbildung 1: Gestaltung der Ohrmarke für Schweine gemäß §§ 7 und 23

Abbildung 2: Gestaltung der Ersatzohrmarke für Schweine gemäß §§ 8 und 23

Abbildung 3: Gestaltung der Importohrmarke für Schweine gemäß §§ 9 und 23

Abbildung 4: Gestaltung des Tätowierstempels für Schweine gemäß § 10 mit Beispiel für Logo

Zusatzdokumente: image001, image002, image003, image004

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