Anhang 2
Gesundheitsstatus
Kategorie I:
Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das gemäß § 10 Abs. 2 für seuchenfrei erklärt wurde und in Anhang 6 Pkt. 2 aufgeführt ist.
Kategorie II:
Der Betrieb ist seuchenfrei und gehört zu einem Gebiet (einer Zone, einem Kompartment), das in ein Überwachungsprogramm gemäß § 10 Abs. 1 fällt und in Anhang 6 Pkt. 1 aufgeführt ist.
Kategorie III:
Im Betrieb ist keine Infektion bekannt, er fällt aber nicht in Kategore I oder II.
Kategorie IV:
Im Betrieb ist eine Infektion bekannt, er fällt aber unter ein genehmigtes Tilgungsprogramm gemäß § 10 Abs. 1.
Kategorie V:
Im Betrieb ist eine Infektion bekannt. Er fällt unter die im 4. Hauptstück vorgesehenen Vorschriften für die Bekämpfung von Wassertierkrankheiten
Beim Inverkehrbringen zu berücksichtigender Gesundheitsstatus
Kategorie  | Gesundheits-status  | darf Tiere einbringen aus *  | Tiergesund-heitsbe-scheinigung bei Einbringen in den Betrieb  | Tiergesund-heitsbe-scheinigung bei Aus-bringen aus dem Betrieb  | darf Tiere versenden nach *  | 
I  | seuchenfrei  | Kategorie I  | ja  | nein – bei Ver-bringung nach III und V ja- bei Ver-bringung nach I, II und IV  | allen Kategorien  | 
II  | Überwachungs-programm  | Kategorie I  | ja  | nein  | Kategorie III und V  | 
III  | unbestimmt  | Kategorie I, II und III  | nein  | nein  | Kategorie III und V  | 
IV  | Tilgungs-programm  | Kategorie I  | ja  | ja  | Kategorie V  | 
V  | infiziert  | allen Kategorien  | nein  | ja  | Kategorie V  | 
* sofern nicht Sperrmaßnahmen auf Grund des 4. Hauptstückes dieser Verordnung entgegenstehen
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