Anhang 1 Abfallbehandlungspflichtenverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2005

Anhang 1

Kühlgerätebehandlungstests

Zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen an die Behandlung von Kühlgeräten ist einmal jährlich eine Überprüfung durch eine befugte Fachperson oder Fachanstalt durchzuführen.

  1. 1. Erfassungsmenge an FCKW aus dem Kältekreislauf

Test 1: Ausgangsbasis für den Test 1 ist ein Anlagen-Input von mindestens 1000 vollständigen und unbeschädigten Geräten. Folgende

Inputzusammensetzung ist einzuhalten:

  1. - 60% Stück Typ-1-Geräte (Haushaltskühlgeräte mit bis zu 180 Liter Nutzinhalt),
  2. - 25% Stück Typ-2-Geräte (Haushaltskühl- und Gefrierkombinationen mit einem Nutzinhalt von 180 bis 350 Liter), wobei nur Typ-2-Geräte mit gemeinsamem Kältekreislauf eingesetzt werden dürfen, und
  3. - 15% Stück Typ-3-Geräte (Haushaltstiefkühltruhen und Gefrierschränke mit bis zu 500 Liter Nutzinhalt)

Test 2: Auf der Basis eines Anlagen-Inputs von mindestens 100 Geräten sind die Nennfüllmengen an FCKW/H-FKW/H-FCKW gemäß Typenschild aller 100 Geräte detailliert zu erfassen. Die Erfassungsmenge an FCKW/H-FKW/H-FCKW hat mindestens 90% der Gesamtnennfüllmenge zu betragen.

  1. 2. Rückgewinnungsmenge an FCKW aus dem Isolierschaum
  1. - bei Typ-1-Geräten (Haushaltskühlgeräten mit bis zu 180 Liter Nutzinhalt): 240 Gramm pro Gerät,
  2. - bei Typ-2-Geräten (Haushaltskühl- und Gefrierkombinationen mit einem Nutzinhalt von 180 bis 350 Liter): 320 Gramm pro Gerät,
  3. - bei Typ-3-Geräten (Haushaltstiefkühltruhen und Gefrierschränken mit bis zu 500 Liter Nutzinhalt): 400 Gramm pro Gerät.
  1. 3. Restgehalt an FCKW im Isolierschaum
  1. 4. Restgehalt an FCKW des Kompressoröls
  1. 5. Restanhaftungen des Isolierschaums

Schlagworte

Haushaltskühlkombination

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2021

Gesetzesnummer

20003793

Dokumentnummer

NOR40058833

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