ADR – Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

Alte FassungIn Kraft seit 26.2.1996

§ 0

ADR – Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

Kurztitel

ADR – Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 196/1996

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.02.1996

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Langtitel

(Übersetzung)

VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und den für das ADR zuständigen Behörden der Niederlande und Dänemarks nach Rn. 10 602 des ADR betreffend die Zusammenladung von Versandstücken mit Gütern der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S mit anderen Versandstücken in einem Fahrzeug

StF: BGBl. Nr. 196/1996

Vertragsparteien

*Dänemark 196/1996 *Niederlande 196/1996

Ratifikationstext

Diese Vereinbarung ist mit 26. Februar 1996 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2020

Gesetzesnummer

10012619

Dokumentnummer

NOR11012998

alte Dokumentnummer

N9199654675J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)