§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Indien über Finanzhilfe (Indien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 457/1975
Inkrafttretensdatum
06.03.1975
Langtitel
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON INDIEN ÜBER FINANZHILFE
StF: BGBl. Nr. 457/1975
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung von Indien, unter Berücksichtigung,
daß sowohl Österreich als auch Indien Mitglieder des India-Consortiums sind,
unter Berücksichtigung der Teilnahme Österreichs am Consortium, das unter den Auspizien der Weltbank eingerichtet wurde, um Indien bei der Verwirklichung seiner Fünfjahres-Entwicklungspläne zu unterstützen,
angesichts der Ziele des Consortiums sowie im Geiste der Zusammenarbeit und in der Absicht der österreichischen Bundesregierung, einen Beitrag zu den Devisenerfordernissen Indiens zu leisten,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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