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Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1990
Inkrafttretensdatum
01.07.1990
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in
der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der
Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
(NR: GP XVII RV 1172 VV S. 131. BR: AB 3828 S. 526.)
StF: BGBl. Nr. 308/1990
Änderung
BGBl. Nr. 547/1992
BGBl. Nr. 465/1994
BGBl. Nr. 534/1995
BGBl. III Nr. 18/1997
BGBl. III Nr. 152/1999
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 5 Absatz 2 verfassungsändernd ist, samt Anlage, wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,
in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,
im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten -
sind wie folgt übereingekommen:
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