Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1990

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1990

Inkrafttretensdatum

01.07.1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der

Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in

der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der

Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen

(NR: GP XVII RV 1172 VV S. 131. BR: AB 3828 S. 526.)

StF: BGBl. Nr. 308/1990

Änderung

BGBl. Nr. 547/1992

BGBl. Nr. 465/1994

BGBl. Nr. 534/1995

BGBl. III Nr. 18/1997

BGBl. III Nr. 152/1999

BGBl. III Nr. 125/2006

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 5 Absatz 2 verfassungsändernd ist, samt Anlage, wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen gemäß Art. 10 des Abkommens wurden am 20. März bzw. 11. April 1990 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich

und

die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -

im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen,

in der Absicht, den Absolventen beruflicher Bildungsgänge die Berufsausübung und das berufliche Fortkommen im jeweils anderen Staat zu erleichtern,

im Bewußtsein der im Bereich der beruflichen Bildung bestehenden Gemeinsamkeiten -

sind wie folgt übereingekommen:

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