§ 0
Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (Bosnien-Herzegowina)
Kurztitel
Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (Bosnien-Herzegowina)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Bosnien-Herzegowina
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2019
Unterzeichnungsdatum
29.11.2016
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports
StF: BGBl. III Nr. 1/2019 (NR: GP XXVI RV 114 AB 319 S. 45 . BR: AB 10034 S. 885 .)
Sprachen
Bosnisch, Deutsch, Kroatisch, Serbisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 18. September 2017 bzw. 10. Dezember 2018 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken,
im Bewusstsein der Notwendigkeit einer Förderung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung, der Wissenschaft, der Jugend und des Sports
haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2025
Gesetzesnummer
20010573
Dokumentnummer
NOR40213064
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