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Abkommen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (Brasilien)
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit (Brasilien)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Brasilien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.2022
Unterzeichnungsdatum
19.06.2019
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Republik Brasilien über wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
StF: BGBl. III Nr. 100/2022 (NR: GP XXVII RV 119 AB 272 S. 43 . BR: AB 10404 S. 911 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Portugiesisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 8. September 2020 bzw. 4. Juli 2022 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. August 2022 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich
und
die Föderative Republik Brasilien,
im Folgenden Vertragsparteien genannt,
Überzeugt davon, dass die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit auf Basis der Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung eine wichtige Grundlage der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet,
In Anerkennung der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der exzellenten bilateralen Beziehungen im Bereich Wissenschaft und Technologie und der Notwendigkeit der Verbesserung dieser Beziehungen zu erhöhtem beiderseitigen Nutzen,
Unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlich-technologischen Wissens sowie der Bedeutung der Internationalisierung von Wissenschaft und Technologie,
Von dem Wunsche geleitet, ein Rahmenabkommen zur Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf den Gebieten der wissenschaftlich-technologischen Forschung und Innovation zu schaffen, welches die Vertiefung und Stärkung der Durchführung von Kooperationsmaßnahmen in den Bereichen gemeinsamen Interesses sowie die Anwendung der Ergebnisse dieser Zusammenarbeit zu ihrem wirtschaftlichen und sozialen Nutzen fördern wird,
Sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2025
Gesetzesnummer
20011986
Dokumentnummer
NOR40246673
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