§ 0
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Zweites Zusatzprotokoll
Kurztitel
Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit EU – Mexiko – Zweites Zusatzprotokoll
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.03.2008
Index
59/04 EU - EWR
Langtitel
Zweites Zusatzprotokoll zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Sonstige Textteile
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 191/2000.
Ratifikationstext
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Zweite Zusatzprotokoll gemäß dessen Art. 5 Abs. 2 mit 1. März 2008 in Kraft getreten.
Das Zweite Zusatzprotokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 141 vom 2.6.2007 S. 69, veröffentlicht.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzblattgesetzes – BGBlG, BGBl. I Nr. 100/2003, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits1 werden alle authentischen Sprachfassungen dieses Zusatzprotokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2020
Gesetzesnummer
20011100
Dokumentnummer
NOR40221939
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