1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 idF BGBl. III Nr. 53/2011 (VFB) kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt. 2. materiell derogiert durch BGBl. III Nr. 17/2012
§ 0
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Kurztitel
Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1991 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 17/2012
Typ
Vertrag – Kosovo
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
17.02.2008
Außerkrafttretensdatum
31.01.2012
Unterzeichnungsdatum
25.10.1989
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
1. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 idF BGBl. III Nr. 53/2011 (VFB) kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
2. materiell derogiert durch BGBl. III Nr. 17/2012
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. Nr. 152/1991 (NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S. 151 . BR: AB 3948 S. 533 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 156/1997
BGBl. III Nr. 147/2010 idF BGBl. III Nr. 53/2011 (VFB)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Juni 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK
JUGOSLAWIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2020
Gesetzesnummer
20007153
Dokumentnummer
NOR40126834
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