Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Jugoslawien)

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1991

§ 0

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Jugoslawien)

Kurztitel

Abkommen über Förderung und Schutz von Investitionen (Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 152/1991

Typ

Vertrag - Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1991

Außerkrafttretensdatum

31.07.2002

Unterzeichnungsdatum

25.10.1989

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.

Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993

Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996

Jugoslawien/BR, BGBl. III Nr. 156/1997

Bosnien und Herzegowina, BGBl. III Nr. 229/2002

Mazedonien, BGBl. III Nr. 92/1997

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

StF: BGBl. Nr. 152/1991 (NR: GP XVII RV 1132 AB 1375 S. 151. BR: AB 3948 S. 533.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1991 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Juni 1991 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK

JUGOSLAWIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2018

Gesetzesnummer

10007145

Dokumentnummer

NOR11007259

alte Dokumentnummer

N5199114525J

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