§ 0
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Vietnam)
Kurztitel
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Vietnam)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 571/1996
Inkrafttretensdatum
01.12.1996
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Vietnam über die Förderung und den Schutz von Investitionen samt Protokoll
StF: BGBl. Nr. 571/1996 (NR: GP XX RV 11 AB 266 S. 36 . BR: AB 5247 S. 616 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 wurden am 27. Dezember 1995 bzw. 17. September 1996 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Dezember 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
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