materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 391/2022
Legitimation beim ZIS-Abfrage-Portal
§ 9.
(1) Zugangsberechtigte gemäß § 8 Abs. 4 haben sich bei jeder Anmeldung beim ZIS-Abfrage-Portal mittels Bürgerkartenfunktion zu legitimieren.
(2) Die RTR-GmbH hat technisch sicherzustellen, dass nur gemäß § 8 Abs. 4 Zugangsberechtigte Zugang zum ZIS-Abfrage-Portal erhalten.
(3) Werden bei der RTR-GmbH nach § 4 Abs. 2 Informationen über geplante Bauvorhaben im Sinne des § 13a Abs. 4 TKG 2003 eingemeldet, hat die RTR-GmbH den Standort des Bauvorhabens, das Datum der Einmeldung sowie eine eindeutige Identifikationsreferenz in eine Auswahlliste aufzunehmen, die für am ZIS-Abfrage-Portal gemäß Abs. 1 legitimierte Zugangsberechtigte einsehbar zu sein hat.
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2023
Gesetzesnummer
20010587
Dokumentnummer
NOR40213281
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