Ausländische versetzte Weine
§ 9
§ 9. Als typische Weine bestimmter Herkunft und traditioneller Herstellungsweise werden gemäß § 32 Abs. 9 des Weingesetzes festgestellt:
Lambrusco, Madeira, Malaga, Marsala, Portwein, Retsina, Samos und Sherry.
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