Pyrotechnische Signalmittel
§ 9
Pyrotechnische Signalmittel dürfen Personen unter 15 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Pyrotechnische Signalmittel
§ 9
Pyrotechnische Signalmittel dürfen Personen unter 15 Jahren nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden.
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