Kommissionen und Arbeitsgruppen
§ 9
Bei der Zusammensetzung von Kommissionen ist gemäß § 10 Abs. 1 B–GlBG auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer Bedacht zu nehmen. Die Mitarbeit von Frauen in Arbeitsgruppen ist zu ermöglichen. Frauen sind in Kommissionen wie folgt vertreten:
• Aufnahmekommission (7 Frauen)
• Disziplinarkommission beim Rechnungshof (5 Frauen)
• Leistungsfeststellungskommission (3 Frauen)
• Kommission für Innovationen (1 Frau)
• Ethikkommission (1 Frau)
• Dienstprüfungskommission (7 Frauen)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)