§ 9 Frauenförderungsplan des Rechnungshofs 2014/2015

Alte FassungIn Kraft seit 26.11.2014

Kommissionen und Arbeitsgruppen

§ 9

Bei der Zusammensetzung von Kommissionen ist gemäß § 10 Abs. 1 B–GlBG auf das zahlenmäßige Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer Bedacht zu nehmen. Die Mitarbeit von Frauen in Arbeitsgruppen ist zu ermöglichen. Frauen sind in Kommissionen wie folgt vertreten:

• Aufnahmekommission (7 Frauen)

• Disziplinarkommission beim Rechnungshof (5 Frauen)

• Leistungsfeststellungskommission (3 Frauen)

• Kommission für Innovationen (1 Frau)

• Ethikkommission (1 Frau)

• Dienstprüfungskommission (7 Frauen)

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