§ 9 Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2018/2019

Alte FassungIn Kraft seit 10.5.2018

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 307/2020).

Kommissionen und Arbeitsgruppen

§ 9.

Bei der Zusammensetzung von Kommissionen zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten hat gemäß § 10 Abs. 1 B-GlBG mindestens eines der vom Dienstgeber zu bestellenden Mitglieder weiblich und mindestens eines männlich zu sein.

Frauen und Männer sind zum Stichtag 31. Dezember 2017 in Kommissionen im Rechnungshof wie folgt vertreten:

– Aufnahmekommission:

6 Frauen, 5 Männer

– Disziplinarkommission beim Rechnungshof:

4 Frauen, 8 Männer

– Leistungsfeststellungskommission:

2 Frauen, 4 Männer

– Kommission für Innovationen:

1 Frau, 3 Männer

– Ethikboard:

0 Frauen, 4 Männer

– Dienstprüfungskommission:

6 Frauen, 11 Männer

  

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2020

Gesetzesnummer

20010191

Dokumentnummer

NOR40201825

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