§ 9 AdrRegV

Alte FassungIn Kraft seit 21.7.2005

§ 9

§ 9. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft, die §§ 2 bis 8 und die daraus abgeleiteten Nutzungsrechte treten mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft.

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