§ 999
Zinsen von Gelddarleihen sind in der nähmlichen Währung (Valuta), wie das Capital selbst, zu entrichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 999
Zinsen von Gelddarleihen sind in der nähmlichen Währung (Valuta), wie das Capital selbst, zu entrichten.
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