Ausbildungsinhalt
§ 93.
(1) Die Ausbildung in der Pflegehilfe beinhaltet insbesondere folgende Sachgebiete:
- 1. Berufsethik und Berufskunde der Gesundheits- und Krankenpflege
- 2. Gesundheits- und Krankenpflege, einschließlich Pflege von alten Menschen, Palliativpflege und Hauskrankenpflege
- 3. Hygiene und Infektionslehre
- 4. Ernährung, Kranken- und Diätkost
- 5. Grundzüge der Somatologie und Pathologie
- 6. Grundzüge der Pharmakologie
- 7. Erste Hilfe, Katastrophen- und Strahlenschutz
- 8. Grundzüge der Mobilisation und Rehabilitation
- 9. Betriebs- und Haushaltsführung
- 10. Einführung in die Soziologie, Psychologie, Gerontologie und Sozialhygiene
- 11. Kommunikation, Konfliktbewältigung, Supervision und Kreativitätstraining
- 12. Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- 13. Berufsspezifische Rechtsgrundlagen.
(2) Im Rahmen der Ausbildung sind insbesondere die geriatrischen, gerontologischen und gerontopsychiatrischen Aspekte zu berücksichtigen.
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