Einschlägige Hochschulausbildung – Aufbereitungstätigkeiten
§ 8
Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Aufbereitungstätigkeiten
- 1. bei Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
- a) Erdölwesen (Diplomstudium) oder
- b) International Study Program an der Montanuniversität Leoben oder
- c) Petroleum Engineering (Diplomstudium oder Bakkalaureatstudium oder Bachelorstudium),
- 2. bei Aufbereitung anderer mineralischer Rohstoffe eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
- a) Bergwesen (Diplomstudium) oder
- b) Natural Resources (Bakkalaureatstudium oder Bachelorstudium) oder
- c) Rohstoffingenieurwesen (Bachelorstudium) oder
- d) Gesteinshüttenwesen (Diplomstudium) oder
- e) Industrieller Umweltschutz, Entsorgungstechnik und Recycling, Hauptwahlfach Verfahrenstechnik (Diplomstudium oder Magisterstudium oder Masterstudium).
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2017
Gesetzesnummer
20007458
Dokumentnummer
NOR40131860
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