Fachzeichnen
§ 8.
(1) Die Prüfung hat im Ausbildungsschwerpunkt Produktion die Anfertigung einer Freihand- Detailskizze sowie einer CAD-Werkzeichnung nach vorgegebenen Angaben zu umfassen.
(2) Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 120 Minuten durchgeführt werden kann.
(3) Die Prüfung ist nach 140 Minuten zu beenden.
Schlagworte
Freihandskizze
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022
Gesetzesnummer
20006345
Dokumentnummer
NOR40107157
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