Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3, BGBl. I Nr. 48/1997). Der Studienplan für das Diplomstudium der Ernährungswissenschaften an der Formal- und Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien ist mit 1. Oktober 1997 in Kraft getreten.
Praxis
§ 8.
Im Laufe des zweiten Studienabschnittes ist nach vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung eine insgesamt dreimonatige Praxis in Betrieben oder außeruniversitären Institutionen, die eine solche berufsvorbildende Tätigkeit vermitteln, zu absolvieren. Diese Praxis kann auch in Teilen absolviert werden und ist darüber nach Beendigung eine Bestätigung samt Tätigkeitsbericht auszustellen.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2025
Gesetzesnummer
10009696
Dokumentnummer
NOR12122572
alte Dokumentnummer
N7198910496X
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