§ 8 Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens und Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst

Alte FassungIn Kraft seit 23.6.1955

V, BGBl. Nr. 180/1956.

§ 8.

Das Bundesministerium für Unterricht setzt das “Statut für das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst und für das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst" durch Verordnung fest. In der Verordnung sind vor allem Bestimmungen über die äußere Ausstattung und die Tragart der Dekorationen, über das Eigentum an ihnen, über das Verleihungsdiplom, über die Rückstellung der Dekorationen nach dem Tode des Beliehenen sowie über die Organisation der Kurien und die Aufgaben des Vorsitzenden der Kurien zu treffen.

V, BGBl. Nr. 180/1956.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10005236

Dokumentnummer

NOR12058627

alte Dokumentnummer

N4195513363P

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