§ 8
§ 8. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 491/1988, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 283/2003, wird wie folgt geändert:
- 1. In den Anlagen 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) und 2 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den vierjährigen Sonderformen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird jeweils im Abschnitt III (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984" durch die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003" ersetzt.
- 2. In Anlage 3 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Allgemeine didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den dreijährigen Sonderformen der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten) wird die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 157/1987" durch die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003" ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Gesetzesnummer
20003080
Dokumentnummer
NOR40048098
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