§ 8
§ 8. Der Kostenersatz für die automationsunterstützte Akteneinsicht (§ 5 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH) wird festgesetzt:
für mit
1. Buchungen mit oder ohne Saldo (pro angefangenem
Jahr, ausgenommen für Zeiträume, für die auf die
Zusendung der Kontonachrichten verzichtet wurde) .. 1 Schilling
2. Information zu Rückzahlungen ...................... 1 Schilling
3. Vorauszahlungen/Veranlagungen ..................... 1 Schilling
4. Anmerkungen ....................................... 1 Schilling
5. Rückstandsaufgliederung ........................... 1 Schilling
6. Erklärungen (Versand/Abgabe) pro Jahr ............. 1 Schilling
7. Lohnzettel (pro Lohnzettel) ....................... 1 Schilling
8. Bescheide (pro Bescheid) .......................... 1 Schilling
je beantworteter Abfrage.
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