2. Abschnitt
Bundes-Vergabekontrollkommission Zuständigkeit
§ 87.
(1) Die Bundes-Vergabekontrollkommission ist zuständig:
- 1. bis zum Zeitpunkt des erfolgten Zuschlages zur Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten, die sich zwischen der vergebenden Stelle und einem oder mehreren Bewerbern oder Bietern bei der Vollziehung dieses Bundesgesetzes oder der hiezu ergangenen Verordnungen ergeben;
- 2. innerhalb der Zuschlagsfrist zur Erstellung von Gutachten über die Frage, ob ein Vorschlag für die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren mit den Regelungen dieses Bundesgesetzes und der hiezu ergangenen Verordnungen im Einklang steht;
- 3. nach Zuschlagserteilung zur Erstellung von Gutachten über die Durchführung des Auftragsvertrages.
(2) In den Fällen des Abs. 1 Z 1 hat die Bundes-Vergabekontrollkommission auf Ersuchen der vergebenden Stelle, eines Bewerbers, eines Bieters oder der jeweils in Betracht kommenden Interessenvertretung tätig zu werden.
(3) In den Fällen des Abs. 1 Z 2 hat die Bundes-Vergabekontrollkommission auf Ersuchen der vergebenden Stelle tätig zu werden. Ein solches Ersuchen ist nur zulässig, wenn der Wert eines Auftrages - beurteilt nach dem arithmetischen Mittel der Gesamtpreise der Angebote - mindestens 200 Millionen Schilling beträgt. Die vergebende Stelle hat ihrem Ersuchen einen begründeten Vorschlag für die Zuschlagserteilung beizuschließen.
(4) In den Fällen des Abs. 1 Z 3 hat die Bundes-Vergabekontrollkommission auf Ersuchen der vergebenden Stelle oder der jeweils in Betracht kommenden Interessenvertretung tätig zu werden.
(5) Ein auf ein Tätigwerden gemäß Abs. 1 Z 1 gerichtetes Ersuchen ist so rechtzeitig einzubringen, daß es spätestens drei Wochen vor Ablauf der Zuschlagsfrist bei der Geschäftsführung einlangt.
(6) Wird die Bundes-Vergabekontrollkommission nicht auf Ersuchen der vergebenden Stelle tätig, so hat sie diese unverzüglich von der Aufnahme ihrer Tätigkeit zu verständigen.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2025
Gesetzesnummer
10012275
Dokumentnummer
NOR12154350
alte Dokumentnummer
N9199329158J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
