Methodenabhängige Anerkennungsfähigkeit von dinglichen Sicherheiten
§ 86
Beruht die Kreditrisikominderung auf dem Recht des Kreditinstituts auf Verwertung oder Einbehaltung von Aktiva, hängt die Zulässigkeit der Verwendung davon ab
- 1. ob die gewichteten Forderungsbeträge und die erwarteten Verlustbeträge gemäß dem Kreditrisiko-Standardansatz oder dem auf internen Ratings basierenden Antrag berechnet werden;
- 2. ob in Bezug auf die Berücksichtigung finanzieller Sicherheiten die einfache oder umfassende Methode angewendet wird und
- 3. bei Pensions- und Wertpapier- und Warenleihgeschäften zusätzlich davon, ob die Transaktion im Handelsbuch verbucht wird oder nicht.
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