§ 86 Prüfungsordnung BMHS

Alte FassungIn Kraft seit 23.6.2015

21. Unterabschnitt

Diplomprüfung für Sondererzieher an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik Diplomarbeit

§ 86

Im Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ ist eine ausbildungsspezifische Diplomarbeit zu verfassen.

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