Kosten
§ 86.
(1) Die Erstellung von Gutachten durch die Bundes-Vergabekontrollkommission ist gebührenpflichtig. Die Bundesregierung hat unter Bedachtnahme auf den zur Erstellung nötigen Aufwand an Zeit, Personal und Amtshandlungen die Höhe der Gebühren durch Verordnung festzulegen.
(2) Die Durchführung von Schlichtungsverfahren vor der Bundes-Vergabekontrollkommission ist gebührenfrei.
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